Budapest - Zur Strafe für die Leugnung des Holocaust muss ein 42-jähriger Ungar entweder das Gedenkzentrum in Budapest, das frühere Konzentrationslager in Auschwitz oder die israelische Gedenkstätte Yad Vashem besuchen. Ein ungarisches Gericht verhängte am Freitag eine 18-monatige Bewährungsstrafe gegen den arbeitslosen Computertechniker und auferlegte ihm außerdem die Besuche. Er kann sich nun entscheiden, ob er dreimal das Dokumentationszentrum zum Holocaust in Ungarn, das ehemalige KZ oder Yad Vashem in Jerusalem besucht. Zusätzlich muss er seine Gedanken bei den Besuchen aufschreiben.

Das Gericht verbot dem Mann außerdem nach eigenen Angaben die Teilnahme an politischen Kundgebungen und Veranstaltungen. Es war das erste Mal, dass jemand nach dem neuen Gesetz zur Leugnung des Holocaust von 2010 verurteilt wurde. Der Ungar hatte bei einer Demonstration in Budapest 2011 ein Spruchband in den Händen, auf dem in hebräischer Sprache stand: "Die Schoah hat nicht stattgefunden." Medien zufolge war das Transparent eine Viertelstunde lang zu sehen, bevor der Mann von der Polizei festgenommen wurde. Leugner des Holocaust können in Ungarn nun mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. (APA, 1.2.2013)