Wien - Es gehe um das Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung, die vielfach kritisiere, dass Verbrechen gegen Leib und Leben weniger streng bestraft würden als jene gegen das Eigentum. Es gehe um "Systemwidrigkeiten" im Strafrecht, um eine Anpassung dieser "stärksten Waffe des Staates" an die moderne, technisierte Gesellschaft - und vieles andere.

"Ein Qualifizierungsmerkmal von Einbruchsdiebstahl ist, dass sich jemand unrechtmäßig Zutritt verschafft - durch einen Schüssel oder eine Codekarte. Aber wann ist das Eintippen einer Zahlenkombination unrechtmäßig?", exemplifizierte die Strafrechtlerin Susanne Reindl-Krauskopf die Herausforderungen der geplanten Strafrechtsreform 2015.

Die Vizedekanin des Wiener Juridicums ist Mitglied einer 14-köpfigen, unter der Leitung des Sektionschefs für Strafrecht im Ministerium, Christian Pilnacek, stehenden Expertengruppe. Im Auftrag von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) soll diese das Strafrecht bis Ende 2013 durchforsten und Vorschläge für eine Reform unterbreiten.

Nach den Wahlen, werde "ein halbes Jahr politisch über die Reform diskutiert", sagte Karl am Freitag vor der Presse. Bis 2015 soll die seit 1975 tiefste Änderung des Strafrechts beschlossen werden.

Mafiaparagraf neu

Noch in dieser Legislaturperiode will Karl die Mindeststrafen bei Sexualdelikten anheben, etwa bei Vergewaltigung. Auch die Strafbestimmung gegen kriminelle Organisationen, Paragraf 278a, soll bis dahin entschärft werden. Dem Justizausschuss liege ein Evaluierungsbericht vor, heißt es im Ministerium. "Was fehlt, ist eine Regierungsvorlage Karls", meint dazu Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser. (bri, DER STANDARD, 2.2.2013)