Der FPÖ-Abgeordnete Harald Vilimsky soll im Rahmen der ORF-Sendung "Im Zentrum" zum Thema "Aufstand der Asylwerber" am 27. Jänner interne Behördeninformationen veröffentlicht haben, kritisiert die grüne Abgeordnete Alev Korun im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage. Laut Vilimskys damaligen Angaben wurden die Daten der FPÖ "aus dem Behördenapparat" zugespielt.

Vilimsky habe in der ORF-Sendung gesagt, der Name A. B. komme unter den betreffenden Asylwerbern sechsmal vor, das sei "ungeheuer verdächtig". Abgesehen davon, dass Vilimsky damit "in alter FP-Tradition" eine Person pauschal in der Öffentlichkeit diffamiere, stellt sich für Korun die Frage, wer die vertrauliche Information aus dem Innenministerium entgegen dem Grundsatz der Amtsverschwiegenheit an FPÖ-Mandatare weitergegeben habe.

Bei der Weitergabe von persönlich schützenswerten Daten handle es sich um eine Verletzung des Amtsgeheimnisses, sagt Korun zu derStandard.at. "Dass die FPÖ die Informationen nutzt, um einer ohnmächtigen Gruppe zu schaden, ist doppelt schäbig."

Korun: "Mikl-Leitner soll prüfen"

Korun will nun von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) unter anderem wissen, ob Vilimskys Angaben der Tatsache entsprechen und ob sie in dieser Causa interne Untersuchungen wegen des Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet hat. In weiterer Folge sollte gegen den betreffenden Beamten ein Disziplinarverfahren oder auch ein Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet werden. "Das erwartet man sich von einem Rechtsstaat", sagt Korun im Gespräch mit derStandard.at. Fraglich sei allerdings, "ob der politische Wille vorhanden ist, der Sache nachzugehen".

Auf Koruns Kritik will sich die FPÖ nicht einlassen. "Korun soll ihre Kollegen Pilz und Öllinger interviewen, woher sie ihre diversen Infos beziehen", sagt Martin Glier, Leiter der FPÖ-Pressestelle im Parlament, zu derStandard.at. Ob es prinzipiell fraglich ist, wenn Beamte personenbezogene Daten weitergeben? "Das muss jeder Beamte mit sich selbst ausmachen", sagt Glier. Vilimsky selbst war für eine Stellungnahme nich errreichbar.

Ministerium kündigt Prüfung an

Tatsächlich ist die Verletzung des Amtsgeheimnisses im Paragraf 310 des Strafgesetzbuchs geregelt. Er sieht einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor. Vilimsky selbst steht als Abgeordneter unter dem Schutz der Immunität. Aus dem Innenministerium heißt es: "Wir werden der Frage nachgehen. Dem Ergebnis der Anfragebeantwortung können wir nicht vorgreifen." Fristgemäß sollte die Anfragebeantwortung bis zum 1. April 2013 im Parlament einlangen. (Katrin Burgstaller, derStandard.at, 5.2.2013)