Wien/Wals - Der Krimi um die Rettung des Baukonzerns Alpine ist auch nach der vom Unternehmen und den Gläubigerbanken und -versicherungen verkündeten Einigung auf ein Mittragen des Sanierungskonzepts nicht abgeflaut. "Der Bund kann nicht auf Haftungen verzichten", stellte der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, klar. "Die Gläubiger treten mit einem Plan an, der die Umstände nicht beachtet, die maßgebend sind." Das habe man ihnen auch mitgeteilt, "trotzdem sind sie dabeigeblieben".

Außerdem habe der Bund derzeit keine Forderung gegen die Alpine auf die er verzichten könne. "Die Banken müssen beginnen, von der Alpine etwas zu verlangen", so Peschorn. "Das ist klarzustellen."

"Lex Alpine" im Gespräch

Von den Banken habe es geheißen, es werde an ihnen nicht scheitern, so Peschorn. "Dann ist das auch richtig." Es könne nicht weiter im Raum stehen, dass ein Verzicht des Bundes ohne einer Zahlungsunfähigkeit bei der Alpine möglich sei - ohne ein eigenes Gesetz, sprich "Lex Alpine", für das ein Minister - in diesem Fall Finanzministerin Maria Fekter - im Übrigen erst vom Nationalrat zu ermächtigen sei.

Ausführlich stellte er dar, wieso es schlichtweg bundesgesetzlich (Bundeshaushaltsgesetz, Bundesfinanzgesetz 2013) und EU-beihilfenrechtlich nicht möglich sei, dass auf "Garantien für Alpine-Finanzierungen der Bank X von 50 Prozent" seitens des Bundes - ohne Zahlungsunfähigkeit der Alpine - verzichtet werden könne.

"Uns wurde auch von einem positiven Fortbestehensbericht und einem Restrukturierungskonzept berichtet", sagte Peschorn. "Wenn die Banken auch dabei bleiben, dann wird das klappen." (APA, 1.3.2013)