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Arbeit ohne Ende kann die Psyche belasten und zu schwerwiegenden Erkrankungen führen.

Schlafstörungen, Angstzustände oder Bluthochdruck sind nur einige Krankheitsbilder, die durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz ausgelöst werden können. Laut einer Studie der Arbeiterkammer verursachen diese Erkrankungen mehr als drei Milliarden gesamtwirtschaftliche Kosten. Seit 1. Jänner sind durch die Novelle im Arbeitsschutzgesetz (ASchG) daher Unternehmen verpflichtet, neben der physischen auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu evaluieren.

"Unternehmen werden sich dieser Verpflichtung zwar immer bewusster, die Information ist aber noch nicht vollständig dort angekommen", sagt Andrea Blattner, Geschäftsführerin Arbeitspsychologische Beratung und Evaluation. Unsicherheit in den Unternehmen herrsche vor allem darüber, wer diese Evaluation vornehmen solle, ergänzt sie. Das Gesetz sieht vor, dass dafür Präventivfachkräfte, also Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte, sowie sonstige Fachkräfte - dazu gehören Arbeitspsychologen - diese Evaluierung vornehmen können.

Unterschiedliches Know-how

Die Verringerung der psychisch belastenden Arbeitssituation könne am besten in Zusammenarbeit der drei fachlichen Experten nachhaltig verbessert werden, ergänzt Blattner. Denn jeder dieser Spezialisten bringe unterschiedliches Know-how mit.

Die Maßnahmen, die die Arbeitssituation verbessern, so die Erfahrung der Arbeitspsychologin, seien meistens gar nicht so kostenintensiv wie vom Unternehmen zuvor angenommen. "Oft sind es Kleinigkeiten bei den Arbeitsabläufen, die vereinfacht werden können, oder auch nur veraltete Formulare, die für die Mitarbeiter keinen Sinn ergeben und dennoch ausgefüllt werden müssen", sagt Blattner.

Kosten

Auch die Kosten für die Evaluierung können ganz unterschiedlich ausfallen. "Das hängt auch davon ab, welche präventiven Maßnahmen, wie beispielsweise Initiativen zur Gesundheitsförderung im Unternehmen, bereits gesetzt wurden", ergänzt Blattner. Daher sei der erste Schritt bei diesem Prozess eine Bestandsaufnahme, bei der Arbeitnehmervertreter, Arbeitgeber sowie Präventivfachkräfte und Psychologen zusammenarbeiten. Danach könne erst die weitere Vorgangsweise abgeklärt werden. "Denn es muss nicht der ganze Betrieb auf einmal evaluiert werden", so Blattner. Gerade bei größeren Unternehmen sei das Verfahren aber verständlicherweise zeitaufwändig und könne durchaus eineinhalb Jahre dauern. Wer die weitere Vorgehensweise überprüfen solle, sei noch unklar. "Teilweise fragt das Arbeitsinspektorat nach, teilweise tut es das nicht", so Blattner. Daher sei es auch wichtig, einen Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen zu vereinbaren und auch jemanden im Betrieb mit der Überprüfung zu beauftragen. (Gudrun Ostermann, DER STANDARD, 2./3.3.2013)