Wien - Der Fall einer Patientin, die von einer Blutkonserve mit HIV angesteckt wurde, hielt Spender am Freitag nicht davon ab, sich anzapfen zu lassen: Laut Rotem Kreuz - von dem die Konserve stammte - war das Wartezimmer sogar noch ein bisschen voller als sonst. Sehr zur Freude des stellvertretenden Generalsekretärs Michael Opriesnig: "Das Schlimmste wäre gewesen, wenn man nicht vermitteln hätte können, dass das Spenden hundertprozentig sicher ist."

Frage nach Entschädigung

Die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz wartet indes darauf, dass sich die Betroffene mit ihr in Verbindung setzt: "Ich will nicht aufdringlich sein, aber wenn sich die Patientin in den nächsten Tagen nicht bei mir meldet, werde ich mit dem zuständigen Arzt Kontakt aufnehmen." Denn es sei enorm wichtig, alle Details zu prüfen. Erst dann könne festgestellt werden, welche Form der Entschädigung ihr zustehe.

Zwei davon sind verschuldensunabhängig: Der HIV-Unterstützungsfonds und der Landes-Patienten-Entschädigungsfonds. Zudem gibt es laut Patientenanwaltschaft die "haftungsrechtliche Schiene". Dass dabei die Spenderin selbst belangt werden kann, ist unwahrscheinlich. Denn dafür müsste ihr Vorsatz nachgewiesen werden können.

Laut Rotem Kreuz war das Virus zum Zeitpunkt der Spende aber noch nicht im Blut nachweisbar - die Spenderin wusste also auch selbst noch nichts von ihrer Infektion. (stem, APA, DER STANDARD, 2./3.3.2013)