Einen Ausblick in den Ruhestand verspricht das neue Pensionssystem: Jedermann soll erkennen können, mit wie viel Geld im Alter zu rechnen ist.

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Frage: Was sollen diese komplizierten Formulare, die bereits hunderttausende Bürger von der Pensionsversicherung (PVA) bekommen haben?

Antwort: Die PVA erhebt Daten der Versicherten, um das Pensionssystem umzustellen. Bisher wurden die Pensionen nach komplexen, überlappenden Modellen berechnet, künftig gilt ein einheitliches System: das Pensionskonto.

Frage: Was bringt dieses?

Antwort: Die Leute sollen im Konto jederzeit nachschauen können, wie hoch ihre bis dato angehäuften Pensionsansprüche sind.

Frage: Das sagt jemandem, der noch Jahrzehnte vor der Pension steht, wenig. Verrät das Konto auch, wie hoch die Pension einmal sein wird?

Antwort: Ja, zumindest im Groben. Versicherte sollen vorgerechnet bekommen, welche Rente sie bei konstantem Erwerbsverlauf zu einem bestimmten Stichtag erwartet - und damit erkennen, dass sich länger zu arbeiten auszahlt.

Frage: Was will die PVA dafür wissen?

Antwort: Um das System von Alt auf Neu umzustellen, müssen die bisher erworbenen Ansprüche korrekt in eine "Kontoerstgutschrift" übertragen werden. Dafür muss die PVA über alle Zeiten, in denen in die Versicherung eingezahlt wurde, Bescheid wissen, denn: Lücken können sich in einer geringeren Pensionsleistung niederschlagen. Die PVA schickt den Versicherten deshalb eine Aufstellung der bereits dokumentierten Versicherungsdaten und bittet um Ergänzung etwaiger unbekannter Zeiten. Nicht erfasst sind unter Umständen etwa Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten, Präsenz- oder Zivildienst, Zeiten der Kindererziehung oder der Erwerbstätigkeit im Ausland.

Frage: Warum müssen Schul- und Studienzeiten dokumentiert werden?

Antwort: Weil es die Möglichkeit gibt, diese "nachzukaufen", sodass für diese Zeiten Pensionsbeiträge angerechnet werden. Ein Schul-, Studien- oder Ausbildungsmonat kostet derzeit 1012,32 Euro, für vor 1955 Geborene noch empfindlich mehr. Im ausgeschickten Formular wird gefragt, ob Interesse für einen Nachkauf besteht. Wird "Ja" angekreuzt, ist das noch keine Verpflichtung, doch die PVA informiert über die konkrete Auswirkung auf die eigene Pension.

Frage: Welche Nachweise werden dafür verlangt?

Antwort: Für abgeschlossene Schulausbildungen reicht das Abschlusszeugnis, im nicht vollendeten Fall braucht es die Zeugnisse für die absolvierten Jahre. Bei Studien muss prinzipiell jedes Semester per Inskriptionsbestätigung, Studienblatt oder einem sonstigen Nachweis der Uni belegt werden. Vielen Leuten wird das Mühe machen. Wer aber zumindest zwölf Semester dokumentieren kann, hat gute Chancen, dass die PVA nicht mehr nachfragt - denn das ist das Maximum der nachkaufbaren Studienzeiten.

Frage: Welche Dokumente müssen noch vorgelegt werden?

Antwort: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis nur dann, wenn diese nicht bereits in einem früheren Verfahren vorgelegt oder von einer heimischen Behörde ausgestellt wurden. Im Klartext: Wer so etwas zu Hause hat, braucht es auch nicht mitzuschicken. Grundsätzlich reichen für alle Dokumente Kopien.

Frage: Wie ist das mit nicht dokumentierten Beschäftigungszeiten?

Antwort: Alle Zeiten anführen, aber nicht damit beginnen, bei Krankenkassen und Ex-Dienstgeber nach Nachweisen zu recherchieren - das übernimmt die PVA.

Frage: Welcher Elternteil kann Kindererziehungszeiten verbuchen?

Antwort: Jener, der das Kind tatsächlich überwiegend erzogen hat. Bei widersprüchlichen Angaben wird jener Elternteil herangezogen, der Karenzgeld, Kindergeld und andere einschlägige Leistungen bezogen hat.

Frage: Bis wann müssen die Formulare ausgefüllt und an die PVA zurückgeschickt werden?

Antwort: Möglichst rasch, schließlich soll das neue Pensionskonto ab 2014 abrufbar sein. Zwar können Zeiten bis zum Pensionsantritt nachgetragen werden, doch nach 2017 drohen im Zuge der Übertragung vom alten ins neue System finanzielle Einbußen. Für alle, die vor diesem Datum dran sind, werden Verluste oder Gewinne, die sich aus der Umstellung ergeben können, mit 3,5 Prozent (in Extremfällen) gedeckelt.

Frage: Wie lange läuft die Aktion?

Antwort: Bis Juni sollen 1,77 Millionen ASVG-Versicherte PVA-Formulare erhalten haben. Wer keine Post bekommt, hat auch keine Lücken im Versicherungsverlauf. Insgesamt werden 3,6 Millionen Pensionskonten umgestellt. Nichts haben damit Menschen am Hut, die vor 1955 geboren sind - sie bleiben im Altrecht. Bundesbeamte treten ab dem Jahrgang 1976 voll in das Pensionskonto über. Fragen beantwortet die PVA unter der Hotline 050303/870 00.

Frage: Wie ist das Konto einsehbar?

Antwort: Abgerufen werden kann das bereits eingerichtete, aber erst ab 2014 aussagekräftige Konto unter www.sozialversicherung.at/ pktesv/. Dazu ist eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur nötig - siehe www. buergerkarte.at. Konsumentenschützer kritisieren, dass auch Finanzberater den Service aktivieren können, die Politik überlegt Verschärfungen. (Gerald John, DER STANDARD, 30./31.3.2013)