Das Problem mit inkompetenten Dolmetschern bei polizeilichen Flüchtlings-Ersteinvernahmen sei schon gelöst, heißt es im Innenministerium: Nach Kritik an einer Firma, die Übersetzer zur Verfügung stellte, die zwar bis zu viermal billiger als jene davor waren, aber für die komplexe Materie nicht kundig genug, habe man den Vertrag aufgekündigt - schon im Dezember, erläutert dort ein Sprecher.

Damit würden vom Erstkontakt über Verhandlungen am Bundesasylamt zu jenen vorm Asylgerichtshof nur beeidete Dolmetscher eingesetzt, die professionell an ihre Arbeit gingen: Eine Aussage, die Günter Klodner vom Integrationsverein Sprakuin, langjähriger Kenner der Situation, so nicht bestätigt. Gerade bei den "für Asylwerber eminent wichtigen Ersteinvernahmen" komme es weiter zu Problemen.

Glaubwürdigkeit ist zentral

So passiere es nach wie vor, dass Übersetzer den Flüchtlingen versicherten, ihre Aussage vor der Polizei gleich nach ihrer Ankunft sei "im Grunde unwichtig". Dabei habe jede Schilderung Gewicht, erzähle ein Flüchtling anfangs nur wenig, so würden ihm erwähnte Details später als Unglaubwürdigkeit ausgelegt.

Die Frage der Glaubwürdigkeit ist im Asylverfahren zentral - kein Wunder, denn es werde auch "sehr viel gelogen", sagt ein anonym bleibender Rechtsberater.

Doppelt fragwürdig

Doch auch mancher Bundesasylamtsmitarbeiter übertreibe: So könne es passieren, "dass ein Flüchtling aus Afghanistan, dem Iran oder Pakistan, der nichts Schriftliches vorweist, um sein Vorbringen zu stützen, als unglaubwürdig gilt. Weist er hingegen etwas vor, so gilt das als gefälscht". Zum Glück "repariere" der Asylgerichtshof (AGH) in der Berufung viele dieser Missgriffe: Eine Aussage, die die Anwältin Nadja Lorenz so nicht stehen lässt: "Auch beim AGH gehen manche Senate offenbar automatisch von Unglaubwürdigkeit aus." (bri, DER STANDARD, 2.4.2013)