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Als die Opernsängerin Anna Netrebko 2008 Österreicherin wurde, freute sich nicht nur Otto Schenk. Viele jedoch frustriert, dass verbindliche Regeln für derlei Promi-Einbürgerungen fehlen.

Foto: APA/Neumayr

Wien - Nicht nur bei der Caritas spricht man von einer "verpassten Chance": Die am Dienstag im Ministerrat abgesegnete Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes, die im Juni endgültig beschlossen werden soll, ändere nichts daran, dass die Einbürgerungsregeln zu den " restriktivsten in Europa gehören", sagte Generalsekretär Klaus Schwertner am Mittwoch.

Schwertner schloss sich damit der Kritik von NGOs, Grünen und SPÖ Wien an: Die unverändert hohen Einkommenserfordernisse von 1000 Euro netto pro Monat würden viele Ausländer weiter am Österreicher-Werden hindern.

ÖVP und SPÖ hatten das nach dem Beschluss anders dargestellt: Vielmehr kommen das Prinzip "Integration durch Leistung" zum Ausdruck, sagte Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP). Sehr gut Deutsch sprechende Ausländern könnten bereits nach sechs Jahren Österreicher werden: "Wir betreten Neuland."

Zudem werde der Staatsbürgerschaft mehr Wert verliehen. Das drücke sich auch in der nun gesetzlich vorgeschriebenen "feierlichen Verleihung" mit " Absingen des Bundeshymne" und "Vorhandensein der Fahne" aus.

Verhandelt worden war bis zur letzten Minute. Vor allem die angekündigte Kriterienliste für die Einbürgerung Prominenter durch die Regierung war Anlass für Konflikte zwischen Schwarz und Rot. Im Unterschied zu früheren Novellenentwürfen wird sie in der Letztfassung immerhin erwähnt.

Die Bundesregierung könne auf Vorschlag des Innenministeriums eine Verordnung über "nähere Bestimmungen" für Promi-Einbürgerungen festlegen, heißt es da. Laut Ministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) soll die Verordnung bis Sommer stehen. "Das ändert nichts an der Intransparenz dieser Vergaben", meint Grünen-Integrationssprecherin Alev Korun.

Anlass für die Staatsbürgerschaftsnovelle waren Sprüche des Verfassungsgerichtshofes. Das neue Gesetz sieht daher unter anderen folgende Änderungen vor:

  • Uneheliche Kinder österreichischer Väter: Sie sind künftig automatisch Österreicher, wenn sich der Vater bis zu acht Wochen nach Geburt amtlich deklariert. Im Fall von Vaterschaftseinklagungen sei diese Frist viel zu kurz, kritisieren Experten. Die Höchstgerichte würden sich erneut mit dieser Bestimmung beschäftigen müssen
  • Putativösterreicher: Menschen, die als Österreicher galten, es aber rechtlich nie waren, kann die Staatsbürgerschaft zuerkannt werden. Das gilt aber nur, wenn dieser Zustand schon 15 Jahre angehalten hat - laut Experten eine extrem lange Wartezeit.
  • Behinderte Menschen: Wenn diese ihren Lebensunterhalt dauerhaft nicht ausreichend sichern können und daher zu wenig Einkommen für die Einbürgerung vorweisen, ist ihnen die Staatsbürgerschaft dennoch zu verleihen. Kritisiert wird, dass diese Regel für "unverschuldete Notlagen" nicht breiter und großzügiger gefasst wurde. (Irene Brickner, DER STANDARD, 2.5.2013)