Budapest  - Die umstrittene ungarische Verfassung soll zum fünften Mal modifiziert werden. Die ungarische Regierung sei bereit, zwei der seitens der Europäischen Union beanstandeten Punkte des Textes zu streichen, betonte der ungarische Außenminister Janos Martonyi am Freitag nach Angaben der Ungarischen Nachrichtenagentur MTI.

Gestrichen werden soll jener Passus, wonach der Staat neue Steuern zur Deckung von Zahlungsverpflichtungen einheben kann, die durch Entscheidungen des ungarischen Verfassungsgerichtes, der Europäischen Kommission oder eines anderen internationalen Gerichtes entstehen. Auch soll die oberste Justizbehörde nicht länger einem Gericht ein Verfahren entziehen und den Fall an ein anderes Gericht delegieren können.

Politwerbung

Nicht abschaffen will die Regierung hingegen das Verbot von politischer Werbung während Wahlkampagnen im privaten Rundfunk. Diese darf demnach bei den Wahlen zum Europaparlament ebenso wie bei den ungarischen Parlamentswahlen nur in öffentlich-rechtlichen Medien erfolgen. Diese Frage falle nicht in die Kompetenz der EU, so der Außenminister.

Die ungarische Regierung hätte ihre Antwort auf die seitens der Europäischen Kommission früher beanstandeten Passagen der Verfassung am Freitag an die EU gesandt, erklärte Martonyi. Ungarn wolle die strittigen Fragen abschließen, ohne dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land anstrebe, so der Außenminister.

Das ungarische Parlament soll im Herbst über die Verfassungsänderung abstimmen. Erst im März war die insgesamt vierte Verfassungsmodifizierung verabschiedet worden, die zahlreiche seitens des Verfassungsgerichtes zuvor beanstandete Passagen erneut bekräftigte. Zahlreiche Kritiker im In- und Ausland warfen Ungarn daraufhin die Bescheidung der Macht des Verfassungsgerichtshofes sowie massiver Eingriffe in die Justiz und das Hochschulwesen vor. (APA, 7.6.2013)