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Selbst wer unwissentlich Menschen illegal über eine Grenze transportiert, muss sich darauf einstellen, dass er zumindest von der Polizei einvernommen wird. Wer wissentlich agiert, muss mit einer Geldstrafe rechnen, und wer sich dafür bezahlen lässt, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Foto: Joerg Koch/dapd

Sie passen in Zeiten von Sharing-Gemeinschaften, helfen beim Spritsparen, helfen auch ein wenig dabei, die Umwelt zu entlasten, und bieten in vielen Fällen eine willkommene Möglichkeit, neue Freunde zu gewinnen: Mitfahrgelegenheiten.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich online eine Fahrt an fast jeden beliebigen Ort zu organisieren oder eine Begleitung für Fahrten durch ganz Europa zu finden. Sei es, weil man Unterhaltung auf einer langen Fahrt sucht, sei es, weil man Geld sparen will. Vor allem für Reisende mit kleinem Budget sind die Mitfahrgelegenheiten eine willkommene Möglichkeit zum sparsamen Reisen.

Die Meinungen in diversen Internet-Foren und Blogs gehen auseinander und reichen von begeistert bis entsetzt. Einerseits sind Mitfahrgelegenheiten eine gute Möglichkeit, neue Leute kennenzulernen, andererseits scheint es immer wieder verantwortungslose FahrerInnen zu geben, die ohne Hemmungen das Leben ihrer MitfahrerInnen aufs Spiel setzen, indem sie entweder riskante Fahrkünste an den Tag legen oder in verboten schlecht gewarteten Fahrzeugen unterwegs sind. Die Mehrheit berichtet aber durchaus positiv über die Fahrgemeinschaften.

Allerdings weiß man auf beiden Seiten nie ganz sicher, wer im Auto Platz nimmt. Die Polizei warnt davor, allzu gutgläubig zu sein. Zwar versuchen die Plattformen, die im Internet Mitfahrgelegenheiten anbieten, durch "geprüfte Mitglieder" ein gewisses Maß an Sicherheit zu bieten, tatsächlich weiß man aber oft nicht, mit wem man sich das Fahrzeug teilt.

Schlepper nutzen Mitfahrzentralen

Vor allem während der Sommerurlaubszeit und um Weihnachten suchen immer wieder Schlepperorganisationen leichtgläubige FahrerInnen, die so unwissend zu MittäterInnen werden. "Das Fremdenpolizeigesetz in Österreich besagt, dass sich jemand, der unwissend jemanden illegal nach Österreich bringt oder aus Österreich hinausbringt, nicht strafbar macht", erklärt Oberst General Gerald Tatzgern vom Bundeskriminalamt.

Eine Geldstrafe zwischen 1.000 und 5.000 Euro droht, wenn jemand wissentlich illegal Personen über ein Grenze befördert (Paragraf 120 Fremdenpolizeigesetz: Rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt). Mit Ärger muss man in jedem Fall rechnen. "Wenn nur der Verdacht besteht, dass jemand als Schlepper fungieren könnte, wird die Polizei in jedem Fall aktiv. Das bedeutet, dass die Person für einen gewissen Zeitraum für Einvernahmen festgehalten wird, auch wenn sich am Ende herausstellt, dass keine Straftat nach dem Fremdenpolizeigesetzt vorliegt", so Tatzgern.

Grundsätzlich verdächtig machen sich FahrerInnen, die Personen an Orten im Fahrzeug transportieren, die für den Transport nicht zugelassen sind, wie etwa Ladeflächen. "Damit verstößt man ohnehin auch gegen andere Gesetzte aus der Straßenverkehrsordnung. Aber es erweckt auch den Verdacht, dass man die transportierte Person verstecken will", sagt Tatzgern.

Route suchen, Fahrer bezahlen, abkassieren

Die Schlepper gehen bei Mitfahrzentralen nach einem bestimmten Muster vor. Zuerst durchsuchen sie die Webseiten nach attraktiven Fahrzielen und vereinbaren eine Fahrt. Dann informieren sie die Migranten, geben ihnen Details zum Fahrzeug und zur Fahrtroute sowie zum Treffpunkt bekannt. Diese erscheinen dann am vereinbarten Treffpunkt und bezahlen die ausgemachte Summe für die Mitfahrgelegenheit. Danach werden noch einmal 200 bis 300 Euro für die Schlepper fällig. Der oder die Fahrerin sollte von alldem nichts bemerken.

Allerdings gibt es ein paar einfache Grundregeln, die helfen, mögliche Schlepperaktionen zu erkennen. Aufmerksam werden sollte man, wenn nicht der oder die Mitfahrende selber den Kontakt über die Mitfahrzentrale aufgenommen hat, sondern eine andere Person. Noch auffälliger ist, wenn überhaupt eine dritte Person die Fahrkosten bezahlt. Auch Personen, die weder Deutsch noch Englisch sprechen und sich nicht mit dem oder der FahrerIn verständigen können sollte man mit Vorsicht begegnen.

"Wenn man unsicher ist, ob der Fahrgast möglicherweise ein illegaler Migrant ist, dann sollte man sich einfach den Reisepass oder Personalausweis zeigen lassen", so Tatzgern. Außerdem empfiehlt Tatzgern, vor jeder Fahrt ein kurzes Gespräch, um den Fahrgast kennen zu lernen. "Ganz allgemein sollte man aus Sicherheitsgründen seinen Fahrgast zumindest kurz kennen, ehe man ihn ins Auto steigen lässt und sich auf eine längere Fahrt mit ihm begibt." Wen jemand seinen Ausweis nicht herzeigen will, rät Tatzgern dazu, lieber die Finger davon zu lassen und alleine zu fahren.

Melden statt verheimlichen

Wenn man bezüglich einer Person einen Verdacht hat, soll man sich "umgehend bei der Polizei melden", denn eine sofortige Meldung (unter dem Polizeinotruf 133)  ist in jedem Fall besser, als "so zu tun als wüsste man von nichts". Laut Tatzgern gab es aber auch schon Fälle, in denen FahrerInnen zuerst unwissentlich von Schleppern missbraucht wurden, dann aber selber ein Geschäft daraus gemacht haben und vom Fahrgast statt der vereinbarten 20 oder 30 Euro Fahrtgeld noch ein paar hundert Euro zusätzlich kassiert haben. Vor dem Gesetz bedeutet das, dass sich der Fahrer an der illegalen Einreise bereichern wollte. In dem Fall liegt ein klarer Strafbestand vor, für den bis zu zwei Jahre Haft drohen (Paragraf 114 Fremdenpolizeigesetz: Schlepperei). Die Polizei in Österreich ermittelt massiv gegen Schlepperei, und es gibt auch immer wieder Schwerpunktaktionen in diese Richtung im grenznahen Raum, warnt Tatzgern davor, sich als Schlepper zu versuchen.

Gewarnt sei auch davor, Mitfahrer über die Grenze zu bringen, die eventuell Drogen im Gepäck haben. In Deutschland gab es bereits Fälle von Personen, die über Mitfahrzentralen ihre Drogenkurierdienste abgewickelt haben. Als FahrerIn hat man in solchen Fällen mit massiven Problemen zu rechnen, vor allem wenn der Mitfahrer abstreitet, die Drogen zu transportieren, und diese nicht direkt am Körper der Person gefunden werden. (red, derStandard.at, 28.6.2013)