Ihre Nebenjobs müssen Österreichs Abgeordnete bereits seit dem Ende der 1990er Jahre dem Parlament melden. Für das Jahr 2012 mussten die heimischen Parlamentarier nun erstmals auch angeben, in welche Einkommenskategorie ihr Zusatzverdienst fällt. Die entsprechende Gesetzesgrundlage wurde mit dem Transparenzpaket, konkret im Bezügebegrenzungsgesetz, mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ geschaffen. Seit diesem Montag ist die Liste auf der Website des Parlaments veröffentlicht.

Begrenzte Transparenz

Meldepflichtig für das Jahr 2012 waren unselbstständige Dienstverhältnisse sowie selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten. Viele Nebentätigkeiten sind allerdings nun im Gegensatz zur Vorgängerregelung von der Veröffentlichung in der Bezügeliste ausgenommen. Wer als Gemeindepolitiker oder Kammerfunktionär arbeitet, erfährt man nicht. Auch Pensionsbezüge von Altmandataren scheinen nicht mehr auf. Wer einen Spitzenjob in einem Vorstand hat oder etwa Aufsichtsrat eines Unternehmens ist, muss das zwar dem Parlament melden. In der Liste veröffentlicht wird dieser aber nicht zwingend, obwohl die entsprechenden Einkünfte bei der Berechnung der Einkommenskategorie des Abgeordneten sehr wohl berücksichtigt werden.

Das Kategoriensystem

Die durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte in den Monaten 1. Juli bis 31. Dezember 2012 mussten in folgenden Kategorien angegeben werden:

  • Kategorie 1: 1 bis 1.000 Euro
  • Kategorie 2: 1.001 bis 3.500 Euro
  • Kategorie 3: 3.501 bis 7.000 Euro
  • Kategorie 4: 7.001 bis 10.000 Euro
  • Kategorie 5: über 10.000 Euro

Insgesamt 77 der 183 Abgeordneten gehen demnach neben ihrem politischen Mandat im Hohen Haus keiner meldepflichtigen Nebentätigkeit nach. 31 Abgeordnete verdienen weniger als 1.000 Euro brutto pro Monat zusätzlich, 29 zwischen 1.001 und 2.500 Euro. 27 Abgeordnete erwirtschaften zwischen 3.501 und 7.000 Euro brutto pro Monat. Vier Abgeordnete kommen auf 7.001 bis 10.000 Euro, acht dürfen sich zu den Topverdienern der Kategorie "über 10.000 Euro" zählen.

Die Topverdiener

ÖVP-Abgeordneter Jakob Auer fällt mit seinem Einkommen aus der Landwirtschaft in Kategorie 5. Zusätzlich zu seinem Gehalt als Nationalratsabgeordneter verdient er also monatlich mehr als 10.000 Euro brutto. Dass Auer auch zahlreiche Posten als Aufsichtsrat innehat, ist aus der Bezügeliste nicht ersichtlich. So erhält er etwa Bezüge als Aufsichtsratsvorsitzender der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich. Diese Information ist wiederum seinem Lebenslauf auf der Parlamentswebsite zu entnehmen.

Lücken in der Liste

Woher Martin Bartenstein (ÖVP) seine mehr als 10.000 Euro pro Monat bezieht, fehlt in den Angaben der Bezügeliste gänzlich. Nahliegend ist, dass er das Einkommen aus seiner Geschäftsführertätigkeit bei der Gerot Lannach Holding GmbH lukriert.

Ebenfalls in die Kategorie 5 fällt das Einkommen des SPÖ-Abgeordneten Wilhelm Haberzettl. Der einstige Eisenbahnergewerkschafter bezieht seine Nebeneinkünfte aus der BWS, einer gemeinnützigen allgemeinen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft. ÖVP-Mandatar Peter Michael Ikrath zählt als Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes ebenso wie SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim zu den Spitzenverdienern des Hohen Hauses.

Woher Jarolim dieses Einkommen bezieht, ist aus der Bezügeliste ebenfalls nicht ersichtlich. Laut seinem Lebenslauf ist er derzeit Aufsichtsratsmitglied der Elles Holding AG, Notgeschäftsführer der Café Gloriette Betriebs GmbH, Geschäftsführer der Jarolim Flitsch Rechtsanwälte GmbH und Vorstandsmitglied der Buchinger Privatstiftung.

Auch in den Fraktionen der Oppositionsparteien finden sich Topverdiener. Mehr als 10.000 Euro brutto verdienen hier FPÖ-Abgeordneter Andreas Karlsböck als Zahnarzt und Harald Stefan, ebenfalls von der FPÖ, als Notar. Auch BZÖ-Abgeordneter Ernest Windholz fällt in die Topkategorie. Er ist Inhaber und Betreiber zweier Gastronomiebetriebe in Bad Deutsch-Altenburg. Dass er auch Vizebürgermeister der Gemeinde ist, erfährt man wiederum in der Bezügeliste nicht.

Kickl und Rudas in Kategorie 4

Dank des Zusatzsalärs aus ihren Parteien beziehen FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl und SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas ein Nebeneinkommen der Kategorie 4, also zwischen 7.001 und 10.000 Euro brutto pro Monat. In die Kategorie 4 fallen außerdem Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, und der ÖVP-Mandatar Konrad Steindl. Er ist Geschäftsführer der K. Steindl BeteiligungsgmbH. Dass er auch im Wirtschaftsbund und in der Wirtschaftskammer aktiv ist, scheint nicht in der Liste auf.

Gelistet werden nur aktive Abgeordnete

Die Liste weist dezidiert nur aktive Abgeordnete aus. Der ehemalige SPÖ-Bundesgeschäftsführer und nunmehrige Volksanwalt Günther Kräuter wurde in der ersten Listenversion noch als Abgeordneter mit einem Verdienst aus der SPÖ-Bundesgeschäftsstelle geführt. Nachdem er mit 1. Juli seinen Posten als Volksanwalt angetreten hat, herrscht für ihn nun offenbar auch rückwirkend keine Veröffentlichungspflicht. Gleiches gilt für den neuen Volksanwalt aus der FPÖ, Peter Fichtenbauer.

Gerhard Köfer, der von der SPÖ zum Team Stronach wechselte, schied im März aus dem Nationalrat aus. Auch über ihn liegen keine Informationen vor. Für Norbert Darabos (SPÖ), der sein Amt als Verteidigungsminister zurücklegte und im März wieder in den Nationalrat einzog, bestand im Jahr 2012 keine Meldepflicht.

"Redaktionsversehen"

Dass die Einkünfte aus Spitzenjobs, also etwa Aufsichtsratsposten, nicht gemeldet werden, sei ein "Redaktionsversehen", beteuerten SPÖ, ÖVP und FPÖ einst mehrfach. Eine rechtzeitige Reparatur der Regelung hatten die Parteien im Frühjahr eigentlich zugesagt. Ein rot-schwarzer Antrag wurde im Verfassungsausschuss auch eingebracht, aber vertagt und erst diese Woche beschlossen – zu spät für die aktuelle Offenlegungsrunde mit Stichtag 30. Juni.

Sickinger fordert Sanktionen bei Falschmeldung

Dass die Bezügeliste nicht das Liebkind vieler Abgeordneter ist, sei offenkundig, sagte Politologe Hubert Sickinger am Montag: "Es gibt sehr viele Lücken, hier muss noch einiges nachgebessert werden." So kritisiert er, dass viele Posten nicht veröffentlichungspflichtig sind.

Geht es nach Sickinger, sollten Politiker in Hinkunft detailliert anführen, von welcher Stelle sie welche Gelder in welchem Zeitraum erhalten haben. Darüber hinaus gibt er zu bedenken, dass vorsätzliche Falschmeldungen im Gegensatz zu Deutschland hierzulande keine Sanktionen nach sich ziehen. Abgeordnete des deutschen Bundestags müssten bei vorsätzlichen Falschmeldungen bis zu einen halben Jahresbezug als Abgeordnete an Strafe zahlen. Auch für Österreich wäre eine "spürbare, angemessene Sanktion" wünschenswert, so Sickinger.

"Meine Abgeordneten" kritisiert Rückschritt

Marion Breitschopf von der Transparenz-Organisation "Meine Abgeordneten" verlangt eine deutliche Verschärfung der Offenlegungsregeln über die nun geplante Reparatur hinaus. Die aktuelle Liste mit den Nebenbeschäftigungen der Abgeordneten sei ohnehin "ein absoluter Rückschritt".

Aber auch wenn die diversen "Redaktionsversehen" diese Woche repariert würden, sind die Transparenzregeln aus ihrer Sicht ungenügend. Breitschopf fordert insbesondere, die Höhe der Nebeneinkünfte nicht in Summe zu beziffern, sondern mittels Einkommenskategorien für jeden Nebenjob getrennt. (Text: Katrin Burgstaller, Grafiken: Florian Gossy, derStandard.at, 1.7.2013)