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Pater A. bat Richter Wolf-Dieter Graf, lauter zu sprechen, denn er höre schlecht. Nicht zu überhören war auf jeden Fall das Handy, das plötzlich in der Sakkotasche des Angeklagten läutete.

Foto: APA / Hannes Markovksy

Linz - "Ich sag' jetzt gar nix dazu" - unmittelbar vor der Verhandlung ist Pater A. gewohnt schweigsam. Behäbig schlurft der 79-jährige Ex-Ordensmann dann - gestützt auf einen Gehstock - in den großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Steyr und nimmt vor Richter Wolf-Dieter Graf auf der Anklagebank Platz. Es ist der Auftakt zu einem mit Spannung erwarteten Prozess. Erstmals muss sich seit gestern, Montag, ein hochrangiger Geistlicher im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in kirchlichen Einrichtungen vor einem weltlichen Strafgericht verantworten.

Vogelfreie Zöglinge

Ruhig und gefasst verfolgt Pater A. die Ausführungen von Staatsanwältin Dagmar Geroldinger. Die Anklage wirft dem mittlerweile laisierten, ehemaligen Konviktsdirektors des Stiftes Kremsmünster Angriffe gegen die körperliche und sexuelle Integrität von 24 seiner ehemaligen Schüler vor. Neben sexuellen Übergriffen soll es Schläge, teils mit einer Ochsenpeitsche, Tritte, "Stereowatschen", das Ausreißen von Haaren oder das "Vogelfrei-Erklären" gegeben haben. Bei Letzterem seien die Mitschüler dazu ermuntert worden, den Betreffenden zu drangsalieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

"Der Angeklagte dürfte ein Gespür dafür gehabt haben, wen er sich aussuchte", führt Staatsanwältin Geroldinger aus. Viele der Opfer hätten schulische oder soziale Probleme gehabt: "Er hat sich als Helfer und Schutzpatron dargestellt." Die Auswirkungen der schützenden Hände von Pater A. schildert dann im Prozess Opferanwalt Helmut Blum: "Ich vertrete neun der 24 Opfer. Und meine Mandanten haben alle eines gemeinsam: Sie leiden bis heute unter dem, was ihnen der Angeklagte angetan hat." Angeklagt ist Pater A. aber auch wegen illegalen Waffenbesitzes: So soll der Gottesmann unter anderem eine Pumpgun besessen und damit Schüler bedroht haben.

Verteidiger Oliver Plöckinger sorgte im Anschluss für die erste Überraschung: "Mein Mandant wird sich weitgehend geständig zeigen und bei den Opfern entschuldigen." Bislang hatte Pater A. im Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen stets geschwiegen.

Verjährungsfrage

In dem für vier Tage und unter Ausschluss der Öffentlichkeit anberaumten Prozess dürfte es demnach vor allem um die Frage der Verjährung gehen. Plöckinger: "Wir werden in den kommenden Tagen schreckliche Dinge hören. Aber so schlimm diese Taten auch gewesen sein mögen - die Frage ist, ob der Angeklagte von einem Strafgericht noch verurteilt werden kann." (Markus Rohrhofer, DER STANDARD, 2.7.2013)