Die Vergewaltigung eines 14-Jährigen durch Mitgefangene während seiner öffentlichen Unterbringung ist schlimm - und schlimm ist sie nicht nur deshalb, weil das Vorkommnis selbst für den Betroffenen schmerzhaft und entwürdigend war und ist, sondern vor allem auch deshalb, weil die Zustände, aus denen heraus eine derartige Tat geschieht, durchaus nicht unbekannt waren. Eine Strafvollzugsreform und besonders das sorfgältige Überdenken des bisherigen Umganges mit verdächtig gewordenen Jugendlichen stehen deshalb dringlich auf der Tagesordnung. Wir werden sehen, was daraus wird. Der fürcherliche Anlass sollte Eile bewirken.

Jenseits der öffentlichen Erregung über den Vorfall und der sie amtlicherseits begleitenden Beschwichtigungen ist aber noch etwas geschehen:

In der "ZiB 2"-Sendung vom 26. Juni hat Frau Karl eine Bemerkung gemacht, die ganz offenkundig von einem Großteil des Publikums überhört wurde. Sie wusste neben anderem, was auch nicht gut war, nichts Besseres zu sagen, als die folgende Ungeheuerlichkeit: "Wir sprechen von Jugendlichen, die eine schwere Straftat begangen haben, weil sonst wären sie auch nicht in U-Haft genommen worden." (3:16 bis 3:23 des ORF-Interviews mit Armin Wolf).

Hat das niemand gehört? Hier spricht unsere Justizministerin öffentlich davon, dass jemand deshalb in U-Haft genommen wurde, weil er "eine schwere Straftat begangen" habe. Als ob es nicht den Schutz der Unschuldsvermutung gäbe, und als ob wir es uns nicht zwischenzeitig - auch wenn's lang gedauert hat - zur rechtsstaatlichen Gewohnheit haben werden lassen, jemanden als überführt oder schuldig oder als Täter einer strafbaren Handlung erst dann zu bezeichnen, wenn ein Gericht über die Tat geurteilt hat. Wer heute in Österreich in U-Haft sitzt, der ist juristisch nur verdächtig, eine strafbare Handlung begangen zu haben - ob er sie auch tatsächlich begangen hat, das entscheidet erst das Strafgericht.

Gewiss wäre ein derartiger Ausrutscher nicht so schlimm, wenn er an einem beliebigen Stammtisch erfolgt wäre. Und es wäre noch nicht einmal so schlimm, wenn auch schlimm genug, wenn unsere Justizministerin das einfach nur so dahingesagt hätte.

Hier aber gibt die Situation des Interviews der Sache eine besondere Note: Frau Karl hat versucht, sich persönlich aus der Schusslinie zu nehmen, indem sie demagogisch die in U-Haft befindlichen Jugendlichen als Schwerverbrecher denunzierte. Das ist, gelinde gesagt, äußerst mittelwertig.

Wir müssen nicht über Charakterstärke räsonieren, aber von einem können wir nicht absehen: Offenkundig ist Frau Karl öffentlich und ohne große Notlage sofort bereit, eine zivilisatorische Errungenschaft und ein Verfassungsgut, nämlich den Schutz der Unschuldsvermutung, über den Haufen zu werfen, um ihre eigene, nur durch ein paar harmlose Fragen gefährdete Haut zu retten. Was aber wird die gute Frau erst machen, wenn es wirklich einmal um etwas geht?

Wer öffentlich unter Beschuss gerät, der darf sich wehren; wer arg unter Beschuss kommt, soll sich lautstark und vernehmlich wehren dürfen. Die Grenze für eine öffentliche Amtsträgerin ist aber dort erreicht, wo sie im Zuge versuchter Gegenwehr just diejenigen Güter herabwürdigt, deren Pflege und Sicherung ihr durch die Amtsverleihung anvertraut wurden.

Und genau dies ist hier geschehen: Anstatt zu sagen, dass es gerade bei denjenigen Jugendlichen, die einer Straftat doch bloß verdächtig sind, jetzt darum gehen müsse, sie nicht schon als Straftäter hinzustellen und wie Straftäter zu behandeln, sucht sie beim Publikum Mitleid für sich, indem sie demagogisch an den verbreiteten Einkerkerungswillen breiter Bevölkerungsschichten appelliert.

Frau Karl ist nicht die Person für das Amt der Justizministerin. Mit Boethius müssen wir sagen: Ihre Unwürdigkeit würde weniger offenkundig sein, wenn sie durch kein Amt ins helle Licht gesetzt würde. (Alfred J. Noll, DER STANDARD, 2.7.2013)