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Ehemalige Asylwerber werden meist mit gewöhnlichen Linienfliegern abgeschoben.

Foto: dpa/uwe zucchi

Die Flugbegleiter haben die Anweisung, die ehemaligen Asylwerber wie ganz normale Passagiere zu behandeln – nur Alkohol dürfen sie ihnen nicht servieren. Statt mit Taxi, U-Bahn oder S-Bahn werden sie von der Polizei zum Flughafen gebracht.

Das Thema "Abschiebung" ist momentan in aller Munde. Einige der sogenannten Votiv-Flüchtlingen müssen in ihr Heimatland Pakistan zurück. Dorthin gelangen sie von Wien aus mit dem Flugzeug. Doch nach welchen Kriterien werden eigentlich die mit dem Transport der abzuschiebenden Personen beauftragten Fluglinien bestimmt?

Auswahl der Airlines erfolgt individuell

"Die Auswahl der Airlines erfolgt jedes Mal individuell", sagt Karl-Heinz Grundböck vom Innenministerium. Es werde keine spezielle Airline präferiert, sondern je nach Fall die passende Fluglinie ausgewählt, so Grundböck.

Ein wichtiges Kriterium sei der Flugplan der Airline. Man würde versuchen, Aufenthalte möglichst kurz zu halten und deshalb komme ein Flug mit vielen Zwischenlandungen nicht in Frage. Weiters würde darauf geachtet, welche Kriterien die Fluglinien selbst zum Transport von ehemaligen Asylwerbern aufstellen und wie viele auf einmal abgeschoben werden sollen.

Keine Abschiebung bei Widerstand

Zwischen Austrian Airlines und dem Innenministerium besteht ein sogenannter Beförderungsvertrag. "Grundsätzlich lehnt Austrian Arlines Abschiebungen gegen den Widerstand der Betroffenen ab", heißt es von Seiten der Fluglinie.

Außerdem kann Austrian Airlines trotz des gültigen Vertrages "Passagiere vom Flug ausschließen, wenn unter anderem zu befürchten ist, dass sie aufgrund ihres Verhaltens oder Zustandes eine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung an Bord darstellen, sich oder andere gefährden, oder wenn ein solcher Transport eine unzumutbare Belastung für die anderen Passagiere darstellt", halten die Austrian Airlines in einer schriftlichen Stellungnahme fest.

Menschenrechtsbeobachter auf Charterflügen

Immer wieder werden für Abschiebungen Charterflüge gebucht. In diesem Fall muss ein Menschenrechtsbeobachter des Vereins Menschenrechte mit an Bord sein. Der Menschenrechtsbeirat hatte nach dem Tod von Marcus Omofuma 1999 dem Innenministerium empfohlen, bei sogenannten "Problemabschiebungen" einen Menschenrechtsbeobachter mitzunehmen.

Omofuma war während seiner Abschiebung nach Nigeria von den Begleitbeamten mit Klebeband an den Flugzeugsessel fixiert und geknebelt worden – er erstickte. Der Fall löste großes Entsetzen in Österreich aus.

2001 begleitete Günter Ecker, Geschäftsführer des Vereins Menschenrechte, zum ersten Mal als Menschenrechtsbeobachter einen Charterflug mit dem drei nigerianische Staatsangehörige in ihr Heimatland abgeschoben wurden.

Asylwerber von speziell geschulten Beamten begleitet

Laut Ecker finden seit den 2000er Jahren etwa vier Mal jährlich Abschiebungen mit Charterflugzeugen statt, immer begleitet von einem Menschenrechtsbeobachter. "Über die Jahre haben wir den Eindruck gewonnen, dass mit den abgeschobenen Personen sehr gut umgegangen wird und auf Wünsche, wie Telefonate vor dem Abflug, eingegangen wird", so Ecker.

Die ehemaligen Asylwerber werden von speziell geschulten Beamten begleitet. "Dass sich die Leute überhaupt wehren, kommt sehr selten vor, denn wenn man von zwei extra ausgebildeten Cobra-Beamten begleitet wird, merkt man sicher, dass das nicht viel bringt", meint Ecker.

Bei Abschiebungen mit Linienflügen sind keine Menschenrechtsbeobachter dabei. "Da sind ohnehin genug Passagiere an Bord, die überprüfen können, ob alles mit rechten Dingen zugeht", so Ecker.

Aktivistin verzögert Abschiebung

Dass abzuschiebende Personen auf Linienflügen mitgeführt werden, ist beinahe Routine. Polizeibeamte begleiten sie zum Flugzeug. Die Asylwerber nehmen in der Regel vor allen anderen Passagieren in den hinteren Reihen der Maschine Platz.

Ihre Papiere werden während des Fluges im Cockpit aufbewahrt. Nach der Landung werden sie den Beamten übergeben, die die ehemaligen Asylwerber vom Flugzeug abholen. Die Flugkosten der abgeschobenen Personen übernimmt die Fremdenpolizei.

Zwischenfall bei Abschiebund in dieser Woche

Dass es bei Abschiebungen mit Linienflügen auch zu Zwischenfällen kommen kann, zeigte sich am Dienstagnachmittag: Bei der Abschiebung eines der Asylwerber, die im Wiener Servitenkloster untergebracht waren, habe eine im Flugzeug sitzende Aktivistin durch ihr Verhalten den Start der Maschine verhindert, sagte ein Polizeisprecher zur APA.

Der Pilot lenkte das Flugzeug zurück zum Fluggaststeig, wo die Aktivistin die Maschine verließ. Laut Polizeisprecher verlief die Abschiebung danach "problemlos" und das Flugzeug hob mit rund zwanzig Minuten Verspätung ab. Auf welche Art und Weise die Aktivistin den Abflug verzögerte, ist nicht bekannt. (Lea Luna Holzinger, derStandard.at, 1.8.2013)