Wien – Schlepperei ist ein schweres Verbrechen, betont Mario Hejl vom Bundeskriminalamt (BKA). In den Herkunftsstaaten würden Menschen "unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ihres letzten Geldes beraubt", um in Europa dann oftmals weder Aufenthaltsrecht noch Existenzgrundlage zu finden. Daher seien alle in der Schlepperkette zu bestrafen, vom Hintermann zum "kleinen Fahrer, der 15 Leute in den Laderaum eines kleinen Transporters presst", sagt der BKA-Sprecher.

Tatsächlich ist die Zahl von Verdächtigen in Schleppereiermittlungen, wie sie derzeit etwa gegen vier pakistanische Servitenklosterbewohner im Rahmen eines größeren Verfahrens laufen, meistens hoch: Denn nach den ersten Hinweisen auf Schlepperei wird, oft monatelang, Rufdatenerfassung angeordnet und auf die Vorratsdatenspeicherung rückgegriffen; entsprechend umfangreich sind auch die Akten.

Aufgrund des weit gefassten Tatbestandes kommt es häufig zu weitreichenden Anklagen, schildert der Anwalt Andreas Lepschi, der zuletzt in zwei einschlägigen Prozessen verteidigt hat. Vorgeworfen werde vielfach gewerbsmäßige Schlepperei als Mitglied einer kriminellen Vereinigung, mit einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren. Um dann, während des Prozesses, zu erleben, dass von den Verdachtsmomenten wenig Substanzielles übrig bleibe.

Es sei denn, es war Gewalt im Spiel: "In der Praxis unterscheiden Richter und Schöffen sehr wohl zwischen menschenrechtswidrigen Praktiken bei illegalen Transporten und reinen Hilfstätigkeiten", schildert Lepschi.

Erstere streng zu bestrafen sei unabdingar, kommentiert der Anwalt Georg Bürstmayr. Doch der Schleppereiparagraf 114 Fremdenpolizeigesetz sei so umfassend, dass sogar Handlungen aus Gutmütigkeit darunter subsumiert werden können". Die Öffentlichkeit wisse das vielfach nicht: "Mit Schlepperei werden ausschließlich die brutalsten Handlungen assoziiert". (Irene Brickner/DER STANDARD, 2.8.2013)