Am Sonntag pochten die EU-Innenminister in einer Pressekonferenz auf die baldige Einführung eines europäischen Fluggastdatenabkommens (Der Standard berichtete), das es ermögliche, "diejenigen zu verfolgen, die sich an den Schauplatz terroristischer Handlungen begeben oder von dort zurückkommen". Ein Vorschlag für eine diesbezügliche EU-Richtlinie liegt schon seit 2011 vor, wobei ein Punkt ein grundsätzliches Problem mit digitalen Überwachungstechnologien aufzeigt.

Laut diesem Vorschlag seien PNR-Daten (Passagiernamensregister) "erforderlich, um anhand zuvor festgelegter Prüfkriterien einen Abgleich vorzunehmen, damit bisher 'unbekannte' Verdächtige identifiziert und ein Datenabgleich mit verschiedenen Datenbanken für gesuchte Personen und Gegenstände durchgeführt werden können".

Man könnte davon ausgehen, dass das Auffinden von unbekannten Tätern ähnlich funktioniert wie eine der Erfolgsgeschichten des Data-Mining, das automatische Aufspüren von Kreditkartenbetrug: Werden plötzlich teure Luxusgüter gekauft, potenziell sogar in anderen Ländern als jenen, in denen sich die Karteninhaber normalerweise aufhalten, läuten Alarmglocken und Mitarbeiter rufen die Karteninhaber an, um die Echtheit von Käufen zu bestätigen.

Das Szenario "Kreditkartenbetrug" ist allerdings in mehreren Dimensionen ungleich einfacher aufzudecken als das Szenario "unbekannter Verdächtiger": Es hat ein gut definiertes Profil, nach dem man suchen kann (Kauf von Luxusgütern); es passiert relativ regelmäßig, und die Kosten von Fehleinschätzungen sind gering – ein Anruf beim Karteninhaber genügt.

Die sehr geringe Häufigkeit von terroristischen Anschlägen und das durch sich ständig verändernde Taktiken schwer zu definierende Profil von Terroristen machen es sehr schwierig bis unmöglich, sie durch Datenanalyse aufzuspüren. Der Psychologieprofessor Floyd Rudmin hat schon 2006 die statistische Seite dieses Problems folgendermaßen aufgearbeitet.

Für die mathematische Betrachtung von Methoden, Terroristen in der Bevölkerung aufzuspüren, benötigen wir folgende Werte, die uns nicht bekannt sind, aber für die wir Annahmen treffen können:

  • Den Terroristenanteil in der Bevölkerung
  • Die Identifizierungsrate: Wenn ein Terrorist getestet wird, wie sicher ist es, dass er als Terrorist identifiziert wird?
  • Die Fehlidentifizierungsrate: Wenn ein Normalbürger getestet wird, wie wahrscheinlich ist es, dass er fälschlicherweise als Terrorist identifiziert wird?

Die Identifizierungsrate wird – egal wie gut die Methode sein wird – nie 100 Prozent erreichen, genauso wie die Fehlidentifizierungsrate nie null Prozent sein wird. Fehler passieren immer.

Ein Beispiel: Österreich hat etwa 8,5 Millionen Einwohner. Gehen wir davon aus, dass 100 potenzielle Terroristen in Österreich leben (eine wahrscheinlich recht hohe Annahme) und dass eine Methode existiert, die Terroristen mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit erkennt und Normalbürger nur mit 0,1-prozentiger Wahrscheinlichkeit falsch als Terroristen einordnet.

Wendet man dieses System jetzt auf alle Bürgerinnen und Bürger an, werden 8.500 unbescholtene Bürgerinnen und 90 Terroristen als Terroristen identifiziert – also 94 Unschuldige pro real "ertappten" Terroristen fehlidentifizert.

Nun ist eine Fehlidentifizierung nicht so einfach zu entdecken wie beim Kreditkartenbetrug, ein Anruf allein reicht nicht, um herauszufinden, ob eine Person ein Terrorist ist. Die Folge? Terrorfehlalarme an Flughäfen, unzählige Personenstunden, die in Vernehmungen verbracht werden, und wochen- bis monatelange Überwachung der fehlidentifizierten Personen. Selbst abgesehen von den Unannehmlichkeiten, die den Überwachten persönlich entstehen, und den verlorenen Bürgerrechten sind die gesellschaftlichen Kosten enorm.

Der Fehlschluss, dass ein System mit einer hohen Identifizierungsrate großteils Terroristen identifiziert, hat in der Statistik einen Namen: Prävalenzfehler, weil die geringe Prävalenz – also der geringe Bevölkerungsanteil – von Terroristen vernachlässigt wird.

Das Absurde an den aktuellen Forderungen: Im konkreten Fall der Pariser Anschläge hätte das Mittel PNR keinen Unterschied gemacht: die Angreifer waren ja amtsbekannt und schon zuvor in Polizeigewahrsam – die Informationen konnten nur nicht gut verwendet werden.

Welche Maßnahmen können nun wirklich wirksam sein? Daran scheiden sich wie so oft die Geister: Die vielversprechenden Vorschläge – von Politik bis Bürgerrechtsorganisationen – reichen von besseren integrativen Maßnahmen über verstärkte internationale Zusammenarbeit bis zu mehr finanziellen Ressourcen für gute Polizei- und Geheimdienstarbeit. Gemein ist den Vorschlägen, dass sie ohne weitere Eingriffe in die Bürgerrechte umsetzbar wären, rein aufgrund von administrativen und budgetären Entscheidungen. (Markus Hametner, derStandard.at, 12.1.2015)