Laut Innenministerium ab 1. Oktober grundsätzlich verboten.

Wien – Am 1. Oktober tritt in Österreich das im Juni beschlossene Antigesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG) in Kraft. Michaela Kardeis, die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, ist weder glücklich noch unglücklich darüber, dass die Polizei die neuen Regelungen exekutieren muss. Sie erklärte am Donnerstag, wie die Polizei ihren Job erledigen wird: "Wir werden das Gesetz behutsam, aber konsequent umsetzen", sagte die Generaldirektorin.

Im Volksmund heißt das Gesetz Burkaverbot, weil es in der parlamentarischen Diskussion fast ausschließlich um muslimische Frauen ging, die in der Öffentlichkeit aus traditionellen oder religiösen Gründen Niqab – einen Gesichtsschleier mit Augenschlitz – oder eine Burka – einen vollständigen Körperschleier mit, manchmal, Stoffgitter vor den Augen – tragen. Künftig ist nun in der Öffentlichkeit alles verboten, was das Antlitz verdeckt. Vom Kinn bis zum Haaransatz muss alles unbedeckt bleiben. Das Verbot gilt also grundsätzlich auch für Faschingsmasken und medizinischen Mundschutz.

Was grundsätzlich erlaubt bleibt: Bei Faschingsumzügen sind auch Faschingsmasken erlaubt. Und bei medizinischer Indikation ein Mundschutz.
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Ausnahmen für Kunst, Kultur und Tradition

Ausgenommen vom Verbot sind Verhüllungen, die im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgen oder gesundheitliche oder berufliche Gründe haben. Beim Narrentreiben ist also eine Faschingsmaske okay, wer nachweisen kann, dass er an Asthma leidet, darf auch einen Mundschutz tragen. Auch das Einmummeln bei großer Kälte, also Haube und Schal bis über die Nase, soll erlaubt bleiben.

Das Innenministerium hat im Vorfeld viele Botschaften, Konsulate und internationale Organisationen informiert, in Österreich wurden Infos und Folder an die Islamische Glaubensgemeinschaft sowie an Wirtschaftskammer, Touristiker und Flughäfen geschickt. Die Folder sind auf Deutsch, Türkisch und Arabisch formuliert.

Die Polizei verteilt diese Folder.
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Festnahmen möglich

Michael Hubmann vom Stadtpolizeikommando Linz erklärte die konkrete Vorgehensweise: Man werde verhüllte Personen auf die Verwaltungsübertretung ansprechen, einen der Folder überreichen und um Enthüllung bitten. Werde Folge geleistet, könne die Polizei von der Verhängung einer Organstrafverfügung (bis 150 Euro) absehen – was sie in der Regel auch tun wird. Wer den Schleier nicht lüftet, wird auf die Konsequenzen bis hin zur möglichen Festnahme hingewiesen. Zur Identitätsfeststellung müssen Verhüllte dann mit auf die Dienststelle. "Auf der Straße wird niemand zum Ablegen einer Verhüllung gezwungen", so Hubmann. Auf der Polizeiinspektion schon.

Selbsternannte Verhüllungsjäger befürchtet die Polizei nicht. Man weist aber darauf hin, dass Privatleute niemanden festhalten dürfen. Immerhin handelt es sich nur um eine Verwaltungsübertretung. Fußballanhänger, die mit Fanschals ihren Kopf umwickeln, könnten übrigens auch ein Problem bekommen. (Michael Simoner, 21.9.2017)