Gericht: Gabalier müsse sich öffentliche Aussagen gefallen lassen, da auch er am öffentlichen Diskurs teilnehme.

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Wien – Sänger Andreas Gabalier ist mit seiner Ehrenbeleidigungsklage gegen Konzerthauschef Matthias Naske abgeblitzt – in erster Instanz jedenfalls. Das Wiener Handelsgericht hat die Zivilklage des Musikers am 5. September abgewiesen, bestätigt ein Gerichtssprecher auf Anfrage des STANDARD.

Das Gericht argumentiert sinngemäß, dass sich Gabalier die öffentlichen Aussagen des Konzerthaus-Chefs gefallen lassen muss, da auch er, Gabalier, am öffentlichen Diskurs teilnehme. Naske habe implizite Tatsachenbehauptungen geäußert, keine (allenfalls vorwerfbare) Werturteile.

"Gender-Wahnsinn"

Ausgelöst wurde der Streit, wie berichtet, durch ein Interview, das der Chef der Wiener Konzerthausgesellschaft, Naske, der Presse gegeben hatte. Er würde Gabalier, anders als der Musikverein, nicht auftreten lassen, "weil das Signale sind. Man muss wissen, wer Gabalier ist und wofür er steht. ... Wir dienen auch keiner Ideologie", sagte Naske damals.

Zur Erinnerung: Gabalier hatte die Bundeshymne ohne geschlechtergerechte Änderung gesungen und in dem Konnex von "Gender-Wahnsinn" gesprochen. In einem Interview mit dem Münchner Merkur hatte er seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass "es noch ein Grundbedürfnis von Frauen ist, sich ein bissl um die kleinen Kinder zu kümmern". Er lebe "in einer genderverseuchten Zeit".

Zweite Instanz

Erledigt ist die Causa noch nicht. Gabalier hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, nun ist als zweite Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug.

Anhängig ist zudem noch jene Klage, die Gabaliers Tonstudio Stall-Records gegen Konzerthaus und Naske eingebracht hat. Naskes Aussagen seien "herabsetzend", Gabalier werde ins rechte Eck gerückt, was wirtschaftliche Einbußen zur Folge habe, heißt es darin. Einen Antrag auf einstweilige Verfügung wies das Handelsgericht ab, nun wartet man einmal auf die Entscheidung des OLG. (Renate Graber, 24.10.2017)