Julius Meinl V. muss es sich gefallen lassen, dass man an Adolf Hitler erinnert wird, wenn man ihn sieht und von ihm liest. So kann ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien verstanden werden. "Format" hatte Meinl im Mai 2009 auf das Titelblatt gebracht - mit einem wenig vorteilhaften Bild: strenger Seitenscheitel, starrer Blick. Die Schlagzeile dazu lautete: "Meinls Kampf". Meinl sah in Bild und Text eine unmittelbare Assoziation mit Adolf Hitler gegeben und klagte. In der Berufungsverhandlung entschied das Oberlandesgericht gegen ihn.

Richter Werner Hofmann anerkennt dabei durchaus die augenfälligen Parallelen. Er stellt aber dagegen in Rechnung, dass es sich nicht um eine Fotomontage, sondern um das nichtverfremdete Bild eines Pressefotografen handelt. Die Formulierung "Meinls Kampf" erinnere zwar an Hitlers "Mein Kampf" , sei aber lediglich ein Wortspiel. Eine Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut werde Meinl damit nicht unterstellt, weil der übrige Text klarmache, dass es nicht um seine politische Gesinnung gehe. (or, DER STANDARD; Printausgabe, 17./18.7.2010)