Warschau - Kraftprobe zwischen der Staatsmacht und der Party-Drogen-Szene in Polen: Der Inhaber der größten Verkaufskette der gefährlichen Substanzen, Dawid Bratko, protestierte am Mittwoch in Lodz gegen die Schließung seiner Geschäfte.

Vor laufenden Fernsehkameras riss er demonstrativ die von den Behörden angebrachten Plomben von der Eingangstür ab und begann mit dem Verkauf. "Das Verbot ist rechtswidrig", sagte Bratko zur Begründung. Polizeibeamte nahmen den Mann kurz darauf fest. Wegen großer finanzieller Verluste will er den Staat auf Entschädigung verklagen. Auch andere Händler erwägen Klagen.

Polens Regierungschef Donald Tusk sagte, er werde alles tun, um den Rechtsbrecher "für zwei Jahre einzusperren". Tusk hatte am Vormittag im Parlament für eine schnelle Verabschiedung eines Gesetzes geworben, das den Händlern das Handwerk legen soll. Der Entwurf sieht unter anderem Strafen bis zu drei Jahren Haft für Personen vor, die die Party-Drogen an Minderjährige verkaufen oder weitergeben. Zudem soll die Werbung verboten werden.

Neues Gesetz soll Verbote erleichtern

Am vergangenen Wochenende hatten tausend Gesundheitsinspektoren, von 3.000 Polizisten unterstützt, in ganz Polen rund 1.600 Geschäfte mit Aufputschmitteln bis auf weiteres geschlossen. Tusks Regierung will bis Ende dieser Woche die Gesetze ändern, um den Verkauf der Aufputschmittel auch in der Zukunft zu verhindern.

In den letzten Wochen häuften sich Berichte über Todesfälle durch Designerdrogen. So beging in der Stadt Police eine 23-Jährige Selbstmord, indem sie sechs "Massakrator"-Tabletten schluckte, die eine Extasy-ähnliche Wirkung haben sollen.

Die Smartshop-Kette "Dopalacze", die auch einen Webshop betreibt, wurde 2008 eröffnet und betreibt zahlreiche Läden, in denen auch das Amphetaminderivat Methylon verkauft wurde. Die Flüssigkeit wurde als Raumlufterfrischer deklariert. Mittlerweile ist die Droge in mehreren Ländern verboten.
Derzeit fallen viele Designerdrogen nicht unter das äußerst scharfe polnische Suchtmittelgesetz. Das neue Gesetz soll es ermöglichen, Substanzen für 18 Monate aus dem Handel zu nehmen, wenn der Verdacht besteht, dass diese gesundheitsgefährdend sind. (red/APA)