Wien - Auf dem Weg zum  Brustkrebs-Screening-Programm in Österreich ist es nicht mehr weit zum Ziel. Vor einigen Tagen haben sich ÄrztInnen und Hauptverband der Sozialversicherungsträger auf die Eckpunkte des zukünftigen Projekts geeinigt, nun fehlen noch die Formalbeschlüsse in Gremien. Das Programm sieht für alle Frauen zwischen 45 und 69 Jahren alle zwei Jahre eine Einladung zu einer Brustuntersuchung vor. An diesem Rahmen wird auch Kritik geäußert. Das Frauengesundheitszentrum in Graz stellt fest, dass die EU-Leitlinien die Zielgruppe für Screenings mit gutem Grund für 50 bis 69-jährige Frauen festlegen.

Die wichtigsten Regelungen:

Laut Programm aktiv eingeladen werden gemäß der internationalen Empfehlungen Frauen zwischen 45 und 69 Jahren. Darüber hinaus können Frauen von 40 bis 45 Jahren sowie Frauen von 70 bis 75 Jahren freiwillig durch Anforderung einer Einladung oder durch Empfehlung eines Vertrauensarztes teilnehmen.

Das Untersuchungsintervall/Einladungsintervall beträgt grundsätzlich 24 Monate. Für die Altersgruppe der 45- bis 54-jährigen Frauen kann eine Verkürzung des Intervalls auf 18 Monate in Betracht gezogen werden (Noch endgültig zu klären).

Bei dichtem Brustgewebe (ACR 3 und ACR 4, so die Fachbezeichnung) und bei Verdachtsmomenten aus der Mammografie kann im Anschluss an die elektronische Erstbefundung der Mammografie eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden.

Alle Mammografien sind ausnahmslos durch eine/n zweite/n RadiologIn doppelt zu befunden (Ohne Kenntnis des Ergebnisses der Erstbefundung bzw. der bereits erfolgten Vornahme einer Ultraschalluntersuchung).

Bei divergierendem Befundungsergebnis müssen die beiden RadiologInnen zu einem Konsens finden.

Für die Teilnahme am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm ist unter anderem die Befundung von mindestens 2.000 Frauen pro Jahr erforderlich. Alle Untersuchungen müssen mit modernen digitalen Geräten durchgeführt werden. Die Befunde gehen an die Frauen und an den/die VertrauensärztIn.

Kritik an Screening-Programm

Gesundheitseinrichtungen wie das Frauengesundheitszentrum in Graz stört vor allem die Zielgruppendefinition des Screenings. Die Leitlinien der EU  geben die Zielgruppe mit 50 bis 69 Jahren an, weil für diese Altersgruppe der beste wissenschaftliche Nachweis für eine positive Nutzen-Schaden-Bilanz vorliege. Für die jüngeren Altersgruppen sei der Nutzen des Screenings weniger gut belegt, heißt es in einer Aussendung der Einrichtung.

Ihr größter Kritikpunkt lautet allerdings, dass auf die Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Qualitätssicherung von Mammografie Screening Programmen in dem Papier kein Bezug genommen wird. In diesen Empfehlung sind allerdings jene Kennzahlen festgelegt, die die Qualität des Programms sichern.

Die RadiologInnen der Österreichischen Ärztekammer betonen, dass das Programm den EU-Regelungen und Qualitätsnormen im wesentlichen entsprechen. Es übererfüllt die EU-Vorgaben sogar durch die Möglichkeit einer sofortigen zusätzlichen Ultraschalluntersuchung im Bedarfsfall, so Franz Frühwald von der Ärztekammer.

Hintergrund

In Österreich erkranken pro Jahr rund 4.600 Frauen an Brustkrebs. Die Zahl der Todesfälle beträgt rund 1.500. Mit Screening-Programmen erhofft man sich, die Sterblichkeit deutlich zu senken. Dafür ist aber eine hohe Beteiligung der Frauen notwendig. (APA)