Wien - Jetzt wird es so richtig ernst mit dem Medientransparenzgesetz: Rund 5.600 Rechtsträger müssen vom 1. bis 15. Oktober 2012 erstmals ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in elektronischen und Printmedien oder auf Homepages sowie ihre Förderungen an Medieninhaber melden. Darauf wies die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) am Sonntag in einer Aussendung hin. Bei der RTR hat man dafür eine eigene Telefon-Hotline eingerichtet.

Die RTR führt die Erfassung und Veröffentlichung der Meldungen für die KommAustria durch. Die Daten werden vierteljährlich veröffentlicht, erstmals am 15. Dezember. Für verspätet eingehende Meldungen gilt nach dem 15. Oktober zwar eine vierwöchige Nachfrist, die KommAustria muss aber auf ihrer Homepage nach Ablauf der gesetzlichen Meldefrist eine Liste der "Fristen-Sünder" veröffentlichen. Wer gar nicht meldet oder falsche Angaben macht, muss mit Verwaltungsstrafen bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 60.000 Euro rechnen. Denn auch, wenn keine Aufwendungen oder Förderungen angefallen sind, ist eine "Leermeldung" vorgeschrieben.

Meldepflichtig sind Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Dazu gehören die Ministerien, die Landesverwaltungen, Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern, Gemeindeverbände oder Unternehmen, an denen der Bund, die Bundesländer oder Gemeinden mit mindestens 50 Prozent beteiligt sind. Die RTR hat auch eine "FAQ"-Seite (häufig gestellte Fragen) eingerichtet, die detailliert über die neuen Transparenzgebote informiert. Dort wird auch zusammengefasst, wofür die "Bekanntgabepflicht" gilt: etwa Inserate, Werbespots und Werbeschaltungen auf Homepages, aber auch in Newslettern und "Massen-E-Mails", aber auch " rein informative Beiträge in Radio, Fernsehen, Internet oder in Zeitungen". (APA, 30.9.2012)