Das Kopftuch in Schulen ist umstritten.

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Wien – Die Islamische Glaubensgemeinschaft hat laut "Kurier" die angekündigte Beschwerde gegen das Kopftuchverbot beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Seit Beginn des Schuljahrs 2019/20 ist an Volksschulen das "Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist", verboten. Die Regierung will dieses Verbot auf bis zu 14-jährige Mädchen ausweiten.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft sieht durch das bereits unter Türkis-Blau beschlossene Verbot Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt. Der Beschwerde liegen zwei Fälle aus Wien zugrunde.

Strafrahmen bis 440 Euro

Seit Inkrafttreten des Verbots zu Schulbeginn 2019 gab es bis Ende November laut einem damaligen APA-Rundruf bundesweit acht Fälle, in denen Mädchen im Hijab zum Unterricht erschienen – in allen Fällen lenkten die Eltern bei der gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsbelehrung durch die Schulleitung ein. Tun sie das nicht, müsste die Bildungsdirektion Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Magistrat erstatten, diese könnten eine Strafe von bis zu 440 Euro verhängen. (APA, 13.1.2020)