Gustav Kuhn wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Angeklagt wird er nicht.

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Erl – Gustav Kuhn wird sich nicht wegen sexueller Belästigung vor Gericht verantworten müssen: Das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Leiter der Tiroler Festspiele Erl wurde eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Freitag mit. "Am Ende blieb kein Vorfall über, der strafbar, nicht verjährt und beweisbar gewesen wäre", hieß es.

Insgesamt wurden laut Anklagebehörde Verdachtsfälle gegen Kuhn in Bezug auf 15 Frauen geprüft. Diese gaben entweder selbst sexuelle Belästigungen durch den "Maestro" an, oder es berichteten andere über Übergriffe von Kuhn auf sie.

Neue Beweismittel und Kritik an Staatsanwaltschaft

Nach der Einstellung des Verfahrens wegen sexueller Belästigung gegen Gustav Kuhn will der Tiroler Blogger Markus Wilhelm die Causa nicht auf sich beruhen lassen. Er werde bei der Fortsetzung des Zivilverfahrens, das Kuhn gegen ihn angestrengt hatte, "neue Beweismittel vorlegen und neue Opferzeuginnen benennen", kündigte Wilhelm gegenüber der APA an.

Indes übte Wilhelm, der die Causa ins Rollen gebracht hatte, Kritik an der Staatsanwaltschaft. "Jede Staatsanwaltschaft ist laut Gesetz verpflichtet, alles was für einen Beschuldigten spricht, und alles, was gegen ihn spricht, zu erheben. Dies ist im vorliegenden Falle meines Erachtens nicht in zureichendem Ausmaß geschehen. Benannte Opferzeuginnen wurden nicht gehört bzw. konnten sich sehr leicht der Aussage entschlagen", so der Blogger in einer Stellungnahme. Er selbst sei trotz der "umfassendsten Dokumentation der Vorfälle in Lucca und Erl" von der Anklagebehörde nie angefragt oder gar einvernommen worden. Man habe sich auf "minder schwere Fälle" beschränkt und den "einfacheren Weg der Einstellung durch Verjährung" gewählt.

Frauen von Einstellung der Ermittlungen enttäuscht

"Enttäuschung und Kritik" äußerten am Freitag nach der Einstellung der Ermittlungen gegen den Ex-Leiter der Tiroler Festspiele Erl, Gustav Kuhn, jene Frauen, die ihm sexuelle Belästigungen vorgeworfen hatten. Kritisiert wird vor allem der Umstand, dass von ihnen genannte Zeuginnen und Zeugen nicht einvernommen wurden.

"Auch wenn die Einstellung ausdrücklich nur wegen Verjährung der vorgeworfenen Taten erfolgt ist, ist nicht zu akzeptieren, dass eine Reihe von uns genannter ZeugInnen und weiterer Opfer von der Staatsanwaltschaft nicht einmal einvernommen wurde." Der Umstand, dass es zu keinem Strafverfahren gegen Gustav Kuhn kommt, sei "umso bedauerlicher, als erst im November 2019 die im Bundeskanzleramt angesiedelte Gleichbehandlungskommission in allen fünf von ihr geprüften Fällen sexuelle Übergriffe zweifelsfrei festgestellt hat".

Offener Brief von Sängerinnen

Die nun erfolgte Einstellung wegen Verjährung bedeute "alles andere als eine Rehabilitierung für Gustav Kuhn". Man werde sich auch in Zukunft "wehren gegen übergriffiges Verhalten und Machtmissbrauch und uns für eine Kultur der Würde, des Respekts und der Gerechtigkeit einsetzen". Unterzeichnet wurde der offene Brief von der österreichischen Sopranistin Manuela Dumfart, der deutschen Sopranistin Bettine Kampp, der Schweizerin Mona Somm und der deutschen Mezzosopranistin Julia Oesch.

Auch die Anwältin der Frauen veröffentlichte ein Statement: Derzeit liege noch keine detaillierte Einstellungsbegründung vor, die nun erst angefordert werde, um die Möglichkeit von Fortführungsanträgen prüfen zu können. "Mir ist aber sehr wichtig zu betonen, dass sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Entscheidung aus den bisherigen Informationen ausschließlich darauf stützt, dass – ungeachtet des Umstands, dass eine sexuelle Belästigung nach dem Gleichbehandlungsrecht vorgelegen ist – noch keine gerichtliche Strafbarkeit gegeben, zum Tatzeitpunkt sexuelle Belästigung, wie wir sie heute im Strafgesetzbuch vorfinden, noch nicht strafbar gewesen sei, bzw. dass die vorgeworfenen Handlungen verjährt seien." (APA, 13.3.2020)