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Schon im Sommer forderte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) eine Impfpflicht für Personal in Spitälern und Pflegeheimen – umsetzen sollten sie allerdings die Länder, hieß es damals. Vor etwa zwei Wochen folgte dann die Ankündigung, dass nun eine bundesweite Impfpflicht für Gesundheitsberufe kommen wird. Es sei das "Gebot der Stunde", es gelte, Schwerkranke zu schützen. Und wenige Tage später verkündete die Bundesregierung schließlich, dass mit 1. Februar eine allgemeine Impfpflicht eingeführt werden soll. Die Pflicht für das Gesundheitspersonal werde in der allgemeinen Impfpflicht aufgehen, wie Ö1 mit Verweis auf das Gesundheitsministerium berichtet.

Aus Perspektive der einzelnen Spitals- und Pflegeheimträger könnte das im Gegensatz zum Ursprungsplan ein Vorteil sein, was Bestrebungen zur Erhöhung der Impfquote betrifft, wie mehrere Vertreter im Ö1-"Morgenjournal" am Mittwoch berichten. So sagt der Personalchef der Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (Kabeg), Markus Ertl: "Dass die Impfpflicht für alle gelten soll, ist vorteilhaft. Impfunwillige könnten sich sonst in andere Richtungen umorientieren." Aktuell stehe man in den Kabeg-Einrichtungen im patientennahen Bereich bei einer Impfquote von 83 Prozent.

Unsicherheitsfaktor

Ein Unsicherheitsfaktor bleiben trotzdem potenzielle Personalausfälle angesichts der ohnehin angespannten Situation. Man gehe davon aus, dass es nicht zu "unüberbrückbaren Schwierigkeiten" kommen werde, heißt es dazu aus Kärnten. Die Auswirkungen seien noch nicht abschätzbar, heißt es seitens der Tirol Kliniken, wo man bei einer 80-prozentigen Impfquote unter 9.000 Mitarbeitern steht. Es bleibe aber die Frage, was eine Pflicht arbeitsrechtlich bedeute, sagt ein Sprecher: Dürfe die Person im Fall einer Verweigerung weiter arbeiten gehen, gibt es flankierende Verordnungen hierzu?

Bei der Gewerkschaft GÖD warnt man vor Leistungseinschränkungen: Der Engpass sei jetzt schon da, man hoffe, die Versorgung aufrechterhalten zu können, sagt Reinhard Waldhör. Bevor es zu Sanktionen komme, brauche es verpflichtende Aufklärungsgespräche. Das Hilfswerk fordert eine Übergangsfrist: Nach dem ersten Stich sollte man die Möglichkeit haben, Personen unter bestimmten Auflagen wie Maskentragen im Dienst zu belassen.

Ausstehende Pflegereform

Einen Vorteil in der allgemeinen Impfpflicht sieht auch der Direktor der Volkshilfe, Erich Fenninger: So würden Schuldzuweisungen nicht auf Pflegerinnen übertragen, es helfe auch intern, noch Kollegen zu überzeugen. Aber das werde die Regierung nicht aus der Verantwortung nehmen dafür, dass man bisher keine Orientierung geschaffen habe, die Betroffenen nicht einbezogen habe und so riskiert habe, dass "Menschen sich von sozialer Arbeit verabschieden". Es sei derzeit noch schwer einzuschätzen, ob man durch eine Pflicht Personal verlieren werde.

Dringend notwendig wäre jedenfalls die Umsetzung der Pflegereform, mahnt Fenninger. Denn jahrelang sei nichts gemacht worden, um den Personalmangel zu verringern. Es sei zudem "endlich an der Zeit, die Gehälter für Pflege- und Sozialberufe zu erhöhen". Auch eine Erschwerniszulage sei angebracht, vor allem für die Kolleginnen und Kollegen auf den Intensivstationen.

Innerhalb der Volkshilfe habe man "alles getan", um die Impfquote zu heben, und zwar ohne Unterstützung der Regierung. Man sei sogar so weit gegangen, die Impfung als Arbeitszeit zu bezahlen. Wie erfolgreich man damit war, sei regional unterschiedlich: Während etwa in Wien und der Steiermark die Quote bei etwa 80 Prozent liege, sei sie in Salzburg und Oberösterreich niedriger. Im Prinzip sei aber jede ungeimpfte Person, die in Kontakt mit Patienten stehe, eine zu viel: "Wir haben eine große Verantwortung gegenüber vulnerablen Gruppen", sagt Fenninger. Man sei zuversichtlich, mit Gesprächen nun auf eine Quote von etwa 90 Prozent zu kommen. (van, 24.11.2021)