Das CSI ermittelt nicht - wird aber gerne aufgezeichnet"

Der gute alte Videorecorder hat ausgedient. Statt der Videokassette nehmen Festplatte oder DVD die Fernsehsendungen auf, wenn man gerade Besseres zu tun hat oder schlafen will. Alternativ kann man sich das Fernsehprogramm aber auch im Internet aufzeichnen lassen, wenn man eine schnelle Internet-Verbindung hat. Die Anbieter dieser "virtuellen Fernsehrecorder" registrieren einen wachsenden Zulauf, sehen sich aber mit juristischen Schritten von privaten Fernsehsendern konfrontiert.

Verfügung gegen onlinetvrecorder.com

So bestätigte das Landgericht Leipzig, in Sachsen zuständig für Urheberrechtsfragen, kürzlich einen Antrag der ProSiebenSat.1-Gruppe für eine einstweilige Verfügung gegen den Dienst onlinetvrecorder.com (OTR). Demnach wird es diesem Angebot untersagt, "das von der Antragstellerin ausgestrahlte Fernsehprogramm Sat.1 bzw. Teile davon zu speichern und/oder Dritten öffentlich zugänglich zu machen".

Eine Fernsehminute bedeutet ein Datenvolumen von etwa 5,5 MB

Bislang kann man bei onlinetvrecorder.com nach der kostenlosen Registrierung über einen "elektronischen Programmführer" (EPG) die Angebote von zwölf Kanälen aufzeichnen lassen. Die Sendung wird nach etwa einer halben Stunde komprimiert für den Download zur Verfügung gestellt. Eine Fernsehminute bedeutet ein Datenvolumen von etwa 5,5 MB.

wartzeit

Die Sendung wird zum Download auf dem OTR-Server bereitgestellt, wobei man wegen des inzwischen starken Andrangs mit einer Wartezeit von etwa zwei Stunden rechnen muss – selbst an einem Vormittag stellen sich ein paar Hundert Nutzer an, bis ihre Datei für den Download an der Reihe ist. Alternativ kann man die Daten auch über P2P (eMule oder BitTorrent) herunterladen. Sobald sie auf der Festplatte eingetroffen sind, müssen sie mit Hilfe einer von OTR bereitgestellten Software noch decodiert werden und stehen dann im WMV-Format zur Verfügung – in einem ziemlich kleinen Bildschirmfenster, aber in einer überzeugenden Qualität von 765 Kilobit pro Sekunde.

"Das sind unsere Inhalte. Wer sie online anbietet, verstößt gegen das Urheberrecht"

"Das sind unsere Inhalte. Wer sie online anbietet, verstößt gegen das Urheberrecht", erklärt die Sprecherin der ProSiebenSat.1-Gruppe, Katja Pichler. Wenn die Aufzeichnung von Sat1-Sendungen weiter angeboten werde, könne dies ernste Folgen haben. Die Entscheidung des Landgerichts sieht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro vor.

"Ein Online-Videorecorder darf nicht schlechter gestellt werden als ein Videorecorder, der im Wohnzimmer steht."

Hingegen sagt Michael Westphal, einer von zwei Geschäftsführern der Firma Netlantic, die den Online-Videorecorder shift.tv betreibt: "Ein Online-Videorecorder darf nicht schlechter gestellt werden als ein Videorecorder, der im Wohnzimmer steht." Wie die anderen Anbieter bezieht sich shift.tv auf die Zulässigkeit der Privatkopie nach Paragraph 53 des Urheberrechtsgesetzes. Da der Kunde von shift.tv "eine gesicherte One-to-One-Verbindung" zu seinem Recorder im Netz habe, gebe es keinen Unterschied zum klassischen Videorecorder – außer, "dass er nicht mehr in Armreichweite steht". Den "Personal Video Recorder" bei shift.tv kann man für 50 Euro im Jahr mieten.

"Kopienhersteller im Sinne des Urheberrechts ist der Kunde."

Mit juristischen Schritten sah sich auch das ebenfalls kostenpflichtige Angebot save.tv konfrontiert. Dort können bei Zahlung von fünf Euro im Monat (bei Vertragsdauer von einem Jahr) die Programme von 25 Sendern aufgezeichnet werden. In einem "Disclaimer" betont der Anbieter, dass den Kunden lediglich die "Lizenz einer über das Internet nutzbaren Hard- und Software" verkauft werde. "Kopienhersteller im Sinne des Urheberrechts ist der Kunde."

Ein anders ausgerichtetes Projekt für das Web-Fernsehen, Cybersky, hat jetzt trotz eines Rechtsstreit mit Premiere seine Software zum Download bereitgestellt. Damit kann man sich in ein Peer-to-Peer-Netz einklinken, das den Empfang von weltweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen verspricht, mit einer Zeitverzögerung von lediglich fünf bis zehn Sekunden. Erste Erfahrungsberichte fielen skeptisch aus, allerdings ist die Software noch im Beta-Stadium.

Alleine

Westphal hält die juristischen Schritte gegen die Online-Videorecorder für überzogen, zumal niemand dabei geschädigt werde. Die Motive der Kläger seien eher in der absehbaren Neuordnung des Wettbewerbs auf Grund der Breitbandtechniken zu sehen, meint der Internetmanager und fügt hinzu: "Hier wollen Vertreter einer Branche das Geschäft lieber alleine machen." Da die bisherigen Entscheidungen der Gerichte noch nicht rechtskräftig sind, dürfen die Verbraucher gespannt sein auf das erste Urteil in einem Hauptsacheverfahren.(APA/AP)