Staatsoper Wien
Der Rechnungshof bescheinigt der Wiener Staatsoper eine gute Entwicklung.
IMAGO/Volker Preußer

2018 wurde ein Bericht des Rechnungshofes (RH) publiziert, der die Wiener Staatsoper unter die Lupe genommen und dabei eine ganze Latte an Empfehlungen für das künftige Gebaren ausgesprochen hatte. Nun, fünf Jahre später, veröffentlichte der RH die Follow-Up-Überprüfung und stellt dem Haus am Ring darin ein durchaus gutes Zeugnis aus: Fünf der einstigen sechs Empfehlungen wurden vollständig, eine immerhin teilweise umgesetzt.

Konkret betrachtete der RH bei seiner Follow-up-Prüfung die Geschäftsjahre 2014/15 bis 2020/21. Bei den Themenkomplexen wie Angebote für Fördernde, der Weiterverrechnung von Leistungen des Staatsballetts für die Volksoper, der Neuordnung bei der Kartenvergabe, der korrekten Zuordnung von Diensten im Staatsopernorchester und schließlich der Unterbindung von Barauszahlungen an Dritte konnte die Staatsoper Vollzug melden.

Einzig beim Einsatz des Bühnenorchesters wurde zwar die Mindestabnahme von Diensten beendet und auch jährliche Preisanpassungen vereinbart. Dennoch deckte etwa der Verrechnungssatz für einen Vorstellungsdienst weiterhin weniger als 50 Prozent der tatsächlichen Kosten. (APA, 29.9.2023)