Wien – Der Maturareiseanbieter Summersplash arbeitet mit vielen unerlaubten Klauseln, die die Arbeiterkammer eingeklagt hat. Sie hat nun in dieser Sache recht bekommen, wie die AK in einer Pressemitteilung bekanntgab. Konkret ging es um 20 Punkte für Reisen im Vorjahr, die der Veranstalter nun nicht mehr verwenden dürfe, betonen die Arbeitnehmervertreter mit Verweis auf Gerichtsentscheide des Oberlandesgerichts und des OGH. Dabei ging es etwa um überhöhte Stornopauschalen und Bearbeitungsgebühren. Geschädigten bietet die AK Musterbriefe an.

Die AK hat wegen 20 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maturareiseanbieters Summersplash für Maturareisen im Jahr 2023 geklagt. Und recht bekommen (Symbolfoto).
Die AK hat wegen 20 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maturareiseanbieters Summersplash für Maturareisen im Jahr 2023 geklagt. Und recht bekommen (Symbolfoto).
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"Konsumentinnen und Konsumenten können das unrechtmäßig verlangte Geld zurückfordern", betonte die Arbeiterkammer am Dienstag. Konkret beziehen sich die Beanstandungen auf überhöhte Stornopauschalklauseln von 30 bis 85 Prozent, eine unzulässige Bearbeitungsgebühr von 35 Euro für Namensänderungen, wenn etwa eine andere Person als vorgesehen verreist ist, und eine unrechtmäßige Entschädigungspauschale bei "No-Show": Wenn Maturanten die Reise trotz bestätigter Buchung nicht angetreten haben, war laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Entschädigungspauschale in der Höhe von 85 Prozent des Gesamtpreises zu zahlen. (APA, 12.3.2024)