Tesla Media Player
Für den Tesla Media Player gelten zusätzliche Anforderungen.
Tesla

Die Bordcomputer in modernen Autos dienen nicht nur der Navigation, sondern bieten auch ein breites Informations- und Unterhaltungsprogramm. Wie sich dieses zusammensetzt, das könnte sich demnächst ändern. Denn die deutsche Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat die In-Car-Entertainment-Systeme von Audi, BMW/Mini und Tesla als Benutzeroberflächen eingestuft. Der von Tesla angebotene und unter Fans beliebte Tesla Media Player wird von der Kommission gar als Medienplattform definiert, wodurch auf Elon Musks Autofirma noch strengere Verpflichtungen zukommen.

"Klingt erst einmal komisch, ist aber so: In-Car-Entertainment-Systeme sind aus guten Gründen im Fokus der Medienaufsicht", wird Eva Flecken, Vorsitzende der ZAK, in einer Aussendung zitiert. "Immerhin entscheiden diese Oberflächen darüber, welche Medienangebote im Auto an die Ohren der Hörerinnen und Hörer dringen können." Man habe es also mit Gatekeepern zu tun, die der Gesetzgeber daher der Medienaufsicht unterstelle.

Mehr Sichtbarkeit für Sender

Konkret geht es um das Thema Auffindbarkeit: Die als Benutzeroberflächen eingestuften Systeme der besagten Hersteller entscheiden darüber, welche Medienangebote in welcher Form zugänglich sind. Und damit kommt auf die Hersteller laut einem Bericht von heise.de die Verpflichtung zu, einen freien und nicht willkürlich behinderten Zugang zu Medienangeboten sicherzustellen. Besonders die Angebote öffentlich-rechtlicher und regional informierender Privatsender müssen leicht auffindbar sein.

Die Anbieter können diese Änderung zwar verweigern, wenn sie nachweisen können, dass dies technisch gar nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist. Bei den großen Anbietern dürfte eine solche Argumentation jedoch nicht sehr glaubhaft sein.

Vor allem geht es dabei um das Radioangebot der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender, wie Thorsten Schmiege, Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation, in der Aussendung der ZAK zitiert wird: "Radio spielt im Auto eine zentrale Rolle. Es geht um den Zugang zu lokalen Nachrichten oder aktuellen Warnmeldungen, aber auch um die Nutzenden, die erwarten, Radio und hörenswerte Inhalte im Auto leicht aufzufinden." Man werde zudem nachdrücklich einfordern, dass andere Hersteller in Kürze nachziehen.

Tesla Media Player

Spezielle Anforderungen kommen wie eingangs erwähnt auf Tesla zu, dessen Media Player als "Medienplattform" definiert wurde, die Medienangebote für Nutzerinnen und Nutzer zu einem Gesamtangebot zusammenfasst. Hier muss laut heise.de konkret ein Drittel aller Kapazitäten für klassische Rundfunkmedien reserviert werden. Zudem muss Tesla den Anbietern und Aufsichtsstellen offenlegen, wie dies technisch umgesetzt wird.

Auf Anfrage des STANDARD beim ÖAMTC heißt es, dass diese Neuregelung nicht in Österreich gilt und sie hierzulande keine Auswirkung haben dürfte, zumal es sich beim "Medienstaatsvertrag" um eine rein nationale Vereinbarung in Deutschland ohne Wirkung auf andere Länder handelt. (stm, 4.4.2024)