Auch die Cybercrime-Tastatur schützt nicht vor solchen Angriffen.
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Schnäppchen auf Amazon oder Willhaben gesehen, zugegriffen, schnell bezahlt und ein paar Tage später auch schon geliefert. Alles gut – oder eben auch nicht. Wie Watchlist Internet nun warnt, kann es sein, dass man selbst in solch einem Fall gerade zum Opfer einer ausgeklügelten Betrugsmasche geworden ist, die dieser Tage verstärkt kursiert – eines sogenannten Dreiecksbetrugs.

Trickreich

Der Ablauf ist dabei der folgende: Kriminelle schalten zunächst auf bekannten Online-Handelsplattformen Anzeigen für beliebte Produkte. Geht nun eine Bestellung ein, kaufen sie dasselbe Produkt im Namen des Konsumenten bei einer anderen Plattform, und zwar einer, die den Kauf auf Rechnung erlaubt. Diese ist es dann auch, die das eigentliche Produkt zustellt.

Dreiecksbetrug
Wie so ein Dreiecksbetrug funktioniert, erklärt Watchlist Internet.
Watchlist Internet

Die bittere Überraschung kommt dann erst mit einiger Verzögerung, nämlich wenn die Opfer dieses Betrugs feststellen, dass sie für das gleiche Produkt noch einmal zahlen sollen – eben weil der eigentliche Lieferant das Geld natürlich nie gesehen hat. Also folgen Mahnungen und Inkassoschreiben, im schlimmsten Fall gar Betrugsanzeigen.

Zeit

All das gibt den Kriminellen Zeit, ihre Spuren zu verwischen und vor allem das Geld, das sie beim Kaufvorgang erhalten haben, in Sicherheit zu bringen – während die beiden anderen betrogenen Seiten sich noch wundern, was eigentlich passiert ist, und sich zunächst natürlich selbst im Recht wähnen und das Problem an ganz anderer Stelle sehen.

Bei Watchlist Internet gibt man eine Reihe von Tipps, um sicherzustellen, dass man kein Opfer eines solchen Betrugs wird. Zunächst gilt es, bei Schnäppchen immer vorsichtig zu sein. Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das auch oft.

Check

Vor allem aber sollte man bei den Lieferungen immer die Absenderadresse kontrollieren. Wurde das Paket von einem Shop ausgeliefert, von dem man gar nicht bestellt hat, sollte man aus Sicherheitsgründen umgehend beim auf dem Paket angemerkten Absender nachfragen – mit dem Hinweis, wo man eigentlich bestellt hat, um klären zu können, ob es sich dabei um einen Betrug handelt.

Generell rät die Watchlist Internet dazu, bei Onlinekäufen Bezahlmethoden zu verwenden, bei denen es einen Käuferschutz beziehungsweise eine Rückbuchungsmöglichkeit gibt. Also etwa via Kreditkarte, Paypal oder auch Sepa-Lastschrift. Ist man bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden, sollte eine Anzeige bei der Polizei folgen sowie eine Meldung an den jeweiligen Betreiber der Plattform – also etwa Amazon oder Willhaben. (apo, 10.4.2024)