Zivildienstaufnäher
Der Zivildienst soll neu geregelt werden.
ROBERT JAEGER / APA / picturedes

Wien – Seit 50 Jahren gibt es bereits in Österreich den Zivildienst als Ersatz für den Wehrdienst. Um den Dienst an die "Lebensrealitäten der jungen Menschen" anzupassen, plant die zuständige Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) eine Gesetzesnovelle, die am Montag in Begutachtung geschickt wurde. Diese sieht eine Teilbarkeit des Dienstes für Härtefälle und einen Papamonat für Zivildiener vor.

Zudem soll es bald strengere Regeln für sogenannte Systemumgeher geben. Gemeint sind Personen, die in der Vergangenheit kurz vor ihrem Dienstantritt eine ärztliche Bescheinigung zu ihrem psychischen Gesundheitszustand vorlegten und argumentierten, den Zivildienst doch nicht leisten zu können. Auskunftsersuchen an die Krankenkasse hätten gezeigt, dass diese sehr wohl einer anderen Beschäftigung nachgingen oder selbstständig arbeiteten.

Missbrauch angestiegen

2019 habe es rund 50 solcher Fälle gegeben – nun sei die Zahl bereits auf über 200 gestiegen. "Dieses Vorgehen hat sich herumgesprochen. In Zukunft kann die Zivildienstbehörde deshalb eine Untersuchung durch einen Facharzt vorschreiben, um Missbrauch zu verhindern", betont ein Sprecher der Staatssekretärin. Ein ähnliches Vorgehen gegen möglichen Missbrauch gibt es auch beim Bundesheer. In solchen Fällen müssen die Grundwehrdiener zu einer Untersuchung in ein Heeresspital.

Neu für Zivildiener ist künftig auch die Teilbarkeit der Dienstzeit. Das sei aber nur in Ausnahmefällen möglich und müsse noch vor Dienstantritt bei der Behörde gemeldet werden. Ausnahmen sind etwa "wirtschaftliche oder familiäre Interessen". Als Beispiele nennt die Staatssekretärin Schicksalsschläge in der Familie oder Härtefälle bei Unternehmen. Der Zivildiener muss noch vor Beginn des Zivildiensts die jeweiligen Zeitpunkte seiner beiden Dienstantritte bekanntgeben.

Möglichkeit eines Papamonats

Für den Fall, dass während des Zivildiensts Härtefälle auftreten, gibt es bereits die Möglichkeit der "befristeten Befreiung". Dafür muss der Zivildiener einen entsprechenden Antrag an die Behörde schicken. Bei Geburt eines Kindes gibt es künftig auch die Möglichkeit eines Papamonats. Zudem wird die Absolvierung von "Berufsmodulen" für mehr Zivildiener möglich, weil die Voraussetzung der Arbeitsmarktneutralität wegfällt. Vor allem für Rettungsorganisationen soll das Erleichterungen bringen.

Die Entlohnung der Zivildiener ist laut einem Sprecher bei der aktuellen Gesetzesnovelle kein Thema. Im Jahr 2022 sei bereits "die höchste Erhöhung der Grundvergütung aller Zeiten beschlossen worden". Zivildiener erhalten seit dem 1. Jänner 2024 monatlich eine Grundvergütung in der Höhe von 585 Euro und ein kostenloses Klimaticket.

Im Schnitt leisten rund 14.000 junge Männer jedes Jahr ihren Zivildienst. 40 Prozent der Zivildiener sind im Rettungswesen beschäftigt. Dahinter folgen Sozial- und Behindertenhilfe sowie Altenbetreuung. Zivildiener sind aber unter anderem auch in Spitälern, Kindergärten, in der Flüchtlingshilfe, im Katastrophenschutz, in der Jugendarbeit oder im Umweltschutz tätig. (red, APA, 15.4.2024)