Nikotinbeutel Jugendliche Nikotin-Pouches Unter die Lippe schieben
Nikotinbeutel werden unter die Lippe geschoben. Es gibt sie auch ohne Tabak, wodurch sie nicht vom Tabakgesetz erfasst sind.
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Das Land Steiermark will im Juli ein neues Jugendschutzgesetz beschließen, das auch ein dezidiertes Verbot von Nikotinbeuteln für unter 18-Jährige miteinschließt. Nikotinpouches sind kleine Beutel, die mit nikotinhaltigen Trägersubstanzen wie zum Beispiel Salzen gefüllt sind. Man schiebt sie unter die Lippe, der Körper nimmt dann über die Schleimhaut das Nikotin auf. Diese Säckchen gibt es auch auch ohne Tabak mit synthetisch hergestelltem Nikotin, wodurch sie nicht vom Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz umfasst sind. In dem Bundesgesetz ist geregelt, dass keine Tabakwaren an unter 18-Jährige verkauft werden dürfen und dass Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse verboten sind.

Die Steiermark ist nicht das erste Bundesland, das in dem Bereich nachschärft. In Salzburg ist ein entsprechendes Gesetz in Arbeit. Oberösterreich und Tirol haben bereits Jugendgesetze, die Nikotinbeutel dezidiert verbieten. Wobei das im Umkehrschluss nicht bedeutet, dass Nikotinpouches in allen anderen Bundesländern erlaubt wären: Denn die Bundesländer verbieten jungen Menschen in ihren Jugendgesetzen bereits – mehr oder weniger präzise ausgeführt – den Besitz oder Konsum von Stoffen, die rauschähnliche Zustände oder Süchte hervorrufen können, wie man im Büro der für Jugendschutz zuständigen Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) angibt und aus den einzelnen Ländergesetzen ersichtlich ist. Trotzdem wollen die Jugendreferenten der Länder eine einheitliche Lösung, wie sie vergangenen Juni bei einem Treffen festhielten.

Beliebtheit bei Jungen gestiegen

Dass die Bundesländer sich dazu gezwungen sehen, nachzujustieren, verwundert nicht. Denn die Nikotinsäckchen erfreuen sich unter jungen Menschen wachsender Beliebtheit. Laut Suchtmittelbericht der Gesundheit Österreich GmbH konsumierten im Jahr 2022 rund vier Prozent der 15- bis 34-Jährigen gelegentlich bis täglich Nikotinbeutel. Martin Busch vom Kompetenzzentrum Sucht der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) sagte bei der Berichtspräsentation im Februar, dass der Anstieg bei den neuen Nikotinprodukten den Rückgang beim Zigarettenkonsum kompensieren könnte.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) will dagegen etwas tun und hat der ÖVP bereits vor über einem Jahr eine Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes vorgelegt. Damals hieß es aus seinem Ressort, die Gesetzesänderung bedürfe nur mehr einer "finalen Abstimmung". In Rauchs Entwurf wäre unter anderem die Regulierung von Nikotinpouches und ähnlichen neuen Tabakprodukten vorgesehen. Nikotinbeutel würden dann österreichweit denselben Regeln wie Zigaretten unterliegen, die erst ab 18 Jahren gekauft werden dürfen.

Die ÖVP hat derlei aber offenbar nicht vor. Am Dienstag hieß es aus dem ÖVP-Klub nur: "Wir stehen zum Rauchergesetz, das beschlossen wurde." Rauchs Entwurf würde auch Beschränkungen für das Bewerben von Nikotinpouches vorgeben. Egal was die Jugendschutzgesetze nämlich vorschreiben, Nikotinbeutel in der Öffentlichkeit zu bewerben, zum Beispiel auf Plakaten, ist aktuell in Österreich generell möglich. (Gudrun Springer, 17.4.2024)