Von Verena Krausneker
Am 28. März 2000 erschien im STANDARD eine Notiz über einen Beschluss des "Kunstrückgabebeirates" vom Vortag. Dem zufolge sollten unter anderem neun Zeichnungen, die meinen Urgroßeltern Lilly und Otto Brill vor ihrer Flucht aus Wien im Sommer 1938 abgepresst worden waren und die sich seither im Besitz der Albertina befanden, der Familie zurückgegeben werden. "Es müssen die sich jetzt bietenden günstigen Gelegenheiten zur Bereicherung der staatlichen Sammlungen weitestgehend ausgenützt werden", hatte es in jenem August des Jahres 1938 seitens des damaligen Unterrichtsministeriums geheißen... Besagter Rückgabebeschluss war das Ergebnis einer im Mai 1999 begonnenen Suche nach Puzzlestücken und der guten Zusammenarbeit zwischen mir und der Sachbearbeiterin in der Albertina, das ein halbes Jahr später in Form eines ausführlichen schriftlichen Dossiers an den oben genannten Beirat erging. Die Sachlage schien also klar, es wurde - ein Jahr nachdem ich selbst zum ersten Mal Kenntnis über diese Zeichnungen erlangt hatte - dem Ansuchen um Restitution entsprochen. Ein paar Wochen später hatte ich noch immer keine Nachricht aus dem zuständigen Ministerium und rief den Sekretär des Beirates an, mit dem ich vorher schon telefoniert und Briefkontakt gehabt hatte. Er meinte gelassen: "Da muss ich mir erst einmal den Akt ausheben lassen." Bitte warten . . . Beim nächsten Gespräch gab er sich bass erstaunt über meine Existenz und meinte, er habe keine Ahnung gehabt, dass es Erben der Sammlung Brill gäbe. Eineinhalb Monaten später wurde ich über den Beschluss zur Rückgabe verständigt und im selben Brief aufgefordert, schriftlich die Erbfolge nach meinen Urgroßeltern zu klären. Ich hatte die ganze Zeit über keinerlei Intention, die Werke für mich zu beanspruchen, ich wollte, dass sie meine Großmutter und ihre Geschwister, deren Eltern sie genommen wurden, zurückbekommen - und zwar noch zu Lebzeiten. . . . bitte warten . . . Mich interessierten weder die Werke selbst noch deren (mir unbekannter) Wert. Mich interessierte nur das begangene Unrecht und der späte Versuch einer Wiedergutmachung: Der Staat Österreich sollte zurückgeben, was nie in seinen Besitz hätte gelangen dürfen. Alle drei Kinder von Lilly und Otto leben, wir feierten den Beschluss telefonisch und brieflich zwischen London, Italien und Wien. Wir besorgten Kopien der notwendigen Dokumente und freuten uns. Im August wurde der Akt vom Wissenschaftsministerium zwecks eines rechtlichen Gutachtens einer Anwaltskanzlei übergeben. Diese Kanzlei schickte über den Herbst 2000 listenweise Fragen, die wir alle uns bemühten, zu beantworten und zu belegen. Die letzte Antwortliste erging von uns am 27. Oktober 2000, seither haben wir nichts mehr gehört. Heute habe ich - erschrocken realisierend, dass wir bereits Mai 2001 schreiben und schon längst eine Nachricht hätte kommen sollen - im inzwischen "Zukunftsministerium" genannten Haus angerufen. Derselbe, immer noch Sekretär genannte Sekretär meinte gelassen: "Da muss ich mir erst einmal den Akt ausheben lassen." Weniger gelassen rief ich daraufhin in der Anwaltskanzlei an, wo man mir mitteilte, dass "Ihr Gutachten am 2. November 2000 ans Ministerium ergangen" sei. Vor mehr als einem halben Jahr also, ein halbes Jahr, in dem ich von den befassten Stellen nichts gehört habe - und in dem meine Großmutter gestorben ist. Ich will nicht, dass ein gelassener Sekretär so lange herumtrödelt, um irgendwelche Akten ausheben zu lassen, bis alle Betroffenen gestorben sind. Ich will, dass nicht ich diese Zeichnungen statt meiner Verwandten übernehmen muss. Ich will Recht für meine Familie, und zwar schnell. Insgesamt sind seit dem Beschluss des Kunstrückgaberates bereits 14 Monate vergangen. Das bekannte Prinzip "Ich bin dafür, die Sache in die Länge zu ziehen" wird zwar heute in Österreich nicht mehr explizit so genannt, aber durchaus mit bürokratischer Ausdauer praktiziert. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18. 5. 2001)