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105 Rückrufaktionen gab es in Österreich im vergangenen Jahr. Dabei anfallende Reparaturen sind für Auto-Besitzer kostenlos. Automobilklubs, Versicherungsverband und die Importeure empfehlen, einen Rückruf nicht zu ignorieren.

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Unvermittelt liegt ein Brief im Postkasten. Betreff: Fahrzeugrückrufaktion gemäß § 40b (9) KFG 1967. Direkt aus dem Sozialministerium, Sektion Konsumentenschutz. Und anbei auch noch ein Schreiben vom Fahrzeugimporteur. "Im Rahmen der Qualitätssicherung hat sich herausgestellt, dass bei einer bestimmten Serie der Modelle XY, zu der auch Ihr Fahrzeug gehört, ..." Na, super - ab in die Werkstatt.

Autorückrufaktionen sind nichts Ungewöhnliches, ganz im Gegenteil. 2008 gab es in Österreich 105 Rückrufaktionen, weiß ÖAMTC-Techniker Robert Czarnecki. Das sei ziemlich viel, die Zahl sei in den letzten Jahren auch kontinuierlich gestiegen. Einen Grund sieht Czarnecki darin, dass die Autohersteller Rückrufaktionen und auch die Mängel stärker vom Standpunkt einer qualitätsverbessernden Maßnahme sehen, denn als schlechte Publicity und so auch offener mit der Thematik umgehen.

Das glaubt auch Gerald Hufnagel von der Rechtsabteilung des ARBÖ. "Eine Rückrufaktion ist eine freiwillige Aktion des Herstellers, die oft auch außerhalb des Garantie- oder Gewährleistungsrahmens stattfindet", so Hufnagel. Ein "Recht auf Rückruf" gibt es nämlich nicht - Konsumenten könnten sie nicht von sich aus initiieren. Rückrufaktionen müssen seitens der Fahrzeugproduzenten dann gestartet werden, wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist, erklärt Christian Pesau vom Verband der Automobilimporteure.

Imageproblem

Mit einer Fahrzeugrückholung sei immer auch ein Imageschaden für den Autobauer verbunden, ist sich der deutsche Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer sicher. Er sieht die steigende Anzahl an Rückrufaktionen vor allem darin begründet, dass es in den vergangenen Jahren zu einer Explosion der Vielfalt bei den Fahrzeugen gekommen sei. "Zusätzlich ist die Fahrzeugtechnik komplexer geworden - auch das erhöht das Risiko für Rückrufe", so Dudenhöffer.

Einen weiteren Grund ortet Czarnecki in vereinheitlichten Produktionsabläufen. "Hersteller fertigen vermehrt Fahrzeuge in Kooperation. Dadurch sind bei einem Mangel gleich mehrere Modelle verschiedener Hersteller von einer Rückrufaktion betroffen." Allerdings sei festzustellen, dass der überwiegende Teil der Rückrufe nicht auf die Elektronik zurückzuführen sei. Berechnungen des ÖAMTC zufolge waren 80 Prozent der in Österreich aufgetretenen Rückrufaktionen auf mechanische, 13 Prozent auf elektronische und sieben Prozent auf elektrische Mängel zurückzuführen.

Informationskette

Die Information der Autobesitzer läuft üblicherweise über den Versicherungsverband Österreich (VVO). Das hat mit datenschutzrelevanten Fragen zu tun, erklärt Günter Albrecht, VVO-Geschäftsführer der Schadenversicherung / Kfz-Versicherung im Gespräch mit derStandard.at. "Wir als Versicherungsverband übernehmen hier eigentlich nur eine administrative Aufgabe. Die Fahrzeugimporteure kennen die aktuellen Fahrzeugbesitzer nicht. Da diese Informationen aus Datenschutz-Gründen auch nicht weitergegeben werden dürfen, übernimmt die VVO die Verständigung der Betroffenen per Brief", so Albrecht.

Beim ÖAMTC wünscht man sich vor allem eines: Dass sich bei einer Rückrufaktion alle Autoimporteure über den Versicherungsverband an die Fahrzeughalter wenden. Das sei der effektivste Weg, so Czarnecki. Beim VVO sind nämlich alle wichtigen Zulassungsdaten gespeichert. Das gewährleistet, dass auch Zweit- und Drittbesitzer erreicht werden können. Manche Hersteller würden erst einmal aus ihren eigenen Kundenkarteien Autobesitzer anschreiben. Damit fallen aber alle Fahrzeuge weg, die nicht mehr zum Service in die Vertragswerkstatt kommen. Erst wenn die Rücklaufquote zu gering sei, wende man sich an den Versicherungsverband, kritisiert Czarnecki. Ein Umdenken sei aus Sicherheitsgründen angebracht.

Ob das potenziell defekte Auto jemals in die Werkstatt gebracht wurde, erfährt der Versicherungsverband aber nicht. "Eigentlich muss jeder, der verständigt wird, auch in die Werkstatt kommen", sagt Pesau. Der monetäre Aufwand ist für die Automobilhersteller jedenfalls keine Kleinigkeit. Laut einer Experten-Schätzung aus dem Jahr 2005 belaufen sich die durchschnittlichen Kosten bei einer Rückrufaktion auf 100 Euro je Fahrzeug.

Fahrlässigkeit

Für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung spielen Rückrufaktionen keine gesonderte Rolle, meint Albrecht. Anders sieht es schon bei einer Kaskoversicherung aus. Ignoriert ein Fahrzeughalter das Schreiben des Importeurs und es kommt beispielweise zu einem Brand des Fahrzeuges aufgrund des rückrufungs-würdigen Defekts, kann es für den Versicherungsnehmer haarig werden. "Die Versicherung wird in diesem Falle feststellen müssen, ob das Verhalten des Fahrzeughalters grob fahrlässig war. Ist dies der Fall, ist die Versicherung leistungsfrei", beschreibt Albrecht ein theoretisches Szenario.

Derartige Fälle in Österreich kennt Albrecht aber nicht: "Es wäre immer im Einzelfall zu prüfen, was die Ursache für einen Defekt war und ob Rückruf und darauf folgende Reparatur etwas an dem Geschehen geändert hätte." In punkto Schadenersatz bleibe ebenfalls nur die Prüfung im konkreten Fall und ein eventuell gerichtlicher Entscheid, meint auch Hufnagel. (Daniela Rom, der Standard.at, 30.3.2009)