Die beinahe tödlichen Schüsse auf einen Polizisten, dem alles Gute zu wünschen ist, geben der derzeitigen Diskussion um Flüchtlinge, Asylwerber und Erstaufnahmezentren neue Brisanz. Denn der Schütze soll ein Serbe sein, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, der illegal retourgekommen und rechtskräftig wegen mehrerer Delikte verurteilt worden ist.

Die Forderung "Grenzen dicht!" findet sich schon in den Internetforen, man darf davon ausgehen, dass die Rechtsparteien die plakative Chance zur Ausländerverdammung nicht an sich vorübergehen lassen werden. In einer Sache haben sie aber recht: Es kann nicht angehen, dass sich jemand, der so schwere Straftaten begangen hat, dass ihn die Gerichte ins Gefängnis stecken, offenbar einfach entlassen wird und unbehelligt untertaucht.

Warum der nun Verdächtige nicht sofort abgeschoben worden ist, ist noch unklar - ob ein Missverständnis zwischen Behörden vorlag oder andere Gründe. Vor einem ist allerdings zu warnen: dass als Reaktion jetzt blindwütig die Schubhaft verhängt wird. Das ist seit 1. Jänner durch die Reform des Fremdenrechtes möglich. Die "Zielgruppe" dafür hat aber nur recht selten etwas verbrochen, sondern ist nur illegal eingereist. Obwohl man sich keinen Illusionen hingeben darf: Natürlich ist auch das Asylbegehr mitunter Deckmantel für kriminelle Beutezüge. Doch diese Minderheit darf nicht die Mehrheit hinter Gitter bringen. (Michael Möseneder, DER STANDARD - Printausgabe, 15. Jänner 2010)