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Nachträgliche Preiserhöhungen bei Reisen sind in einem engen Rahmen möglich.

Foto: Reuters/Phil McCarten

Wien - Reiseveranstalter nehmen Wechselkursänderungen zum Anlass, die Preise für bereits gebuchte Urlaube zu erhöhen. Preisänderungen sind nur in engem Rahmen gesetzlich möglich. Kommt man dahinter, dass sie zu hoch oder rechtlich nicht gedeckt sind, ist eine Reklamation möglich, so die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ).

Ein Beispiel: Ein Ehepaar aus Niederösterreich bucht für Juni 2010 eine zweiwöchige Reise nach Alaska und Kanada um 7.098 Euro. Mitte April bekommen sie Post vom Reiseveranstalter: Die Reise koste nun um 400 Euro mehr. Die Begründung: Aufgrund der Wechselkursänderung des Euro gegenüber dem kanadischen Dollar habe sich der Preis der Reise erhöht.

Kritik an Geschäftspraxis

"Als der Euro gestiegen ist, hat kein Reiseveranstalter daran gedacht, die Preise zu senken. Jetzt, wo der Euro fällt, sind sie schnell mit einer Preiserhöhung zur Hand", kritisiert AKNÖ-Präsident Hermann Haneder. "Rein rechtlich hat der Veranstalter im vorliegenden Fall aber korrekt gehandelt", so Reiseexpertin Renate Schiller. Nachträgliche Preiserhöhungen bei Reisen sind in einem engen Rahmen möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Veranstalter diese für den Kunden nachvollziehbar darstellt. "Wir würden uns wünschen, dass die Reiseveranstalter Preissenkungen ebenso schnell weitergeben wie Teuerungen", meint Haneder.

Nachträgliche Preisänderungen: Wann sind sie zulässig?

  • Preiserhöhungen sind nur bei Kostensteigerungen zulässig, auf die der Reiseveranstalter keinen Einfluss hat, z.B. Benzinpreis, Flughafengebühr, Wechselkurse.
  • Die Preisänderungen sind nur dann wirksam, wenn sie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthalten und unter denselben Bedingungen auch eine Preissenkung weitergegeben wird.
  •  Wenn die Reise innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, ist eine Preiserhöhung nicht zulässig, außer es wurde eine Sondervereinbarung getroffen.
  • Ab dem 20. Tag vor dem Reiseantritt ist jede Preiserhöhung unzulässig.
  • Erhöht der Reiseveranstalter den Reisepreis um mehr als 10 Prozent, haben Sie das Recht, vom Vertrag kostenlos zurückzutreten. (red)