Wien - Reiseveranstalter nehmen Wechselkursänderungen zum
Anlass, die Preise für bereits gebuchte Urlaube zu erhöhen. Preisänderungen sind
nur in engem Rahmen gesetzlich möglich. Kommt man dahinter, dass sie zu hoch
oder rechtlich nicht gedeckt sind, ist eine Reklamation möglich, so die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ).
Ein Beispiel: Ein Ehepaar aus Niederösterreich bucht für Juni 2010
eine zweiwöchige Reise nach Alaska und Kanada um 7.098 Euro. Mitte April bekommen sie Post vom
Reiseveranstalter: Die Reise koste nun um 400 Euro mehr. Die Begründung: Aufgrund
der Wechselkursänderung des Euro gegenüber dem kanadischen Dollar habe sich der
Preis der Reise erhöht.
Kritik an Geschäftspraxis
"Als der Euro
gestiegen ist, hat kein Reiseveranstalter daran gedacht, die Preise zu senken.
Jetzt, wo der Euro fällt, sind sie schnell mit einer Preiserhöhung zur Hand",
kritisiert AKNÖ-Präsident Hermann Haneder. "Rein rechtlich hat der Veranstalter
im vorliegenden Fall aber korrekt gehandelt", so Reiseexpertin Renate
Schiller. Nachträgliche Preiserhöhungen bei Reisen sind in einem engen Rahmen
möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Veranstalter diese für den Kunden
nachvollziehbar darstellt. "Wir würden uns wünschen, dass die Reiseveranstalter
Preissenkungen ebenso schnell weitergeben wie Teuerungen", meint Haneder.
Nachträgliche Preisänderungen: Wann sind sie
zulässig?
- Preiserhöhungen sind nur bei Kostensteigerungen zulässig, auf die der Reiseveranstalter keinen Einfluss hat, z.B. Benzinpreis, Flughafengebühr, Wechselkurse.
- Die Preisänderungen sind nur dann wirksam, wenn sie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthalten und unter denselben Bedingungen auch eine Preissenkung weitergegeben wird.
- Wenn die Reise innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, ist eine Preiserhöhung nicht zulässig, außer es wurde eine Sondervereinbarung getroffen.
- Ab dem 20. Tag vor dem Reiseantritt ist jede Preiserhöhung unzulässig.
- Erhöht der Reiseveranstalter den Reisepreis um mehr als 10 Prozent, haben Sie das Recht, vom Vertrag kostenlos zurückzutreten. (red)