Für eine Schauplatz-Folge über junge Rechtsradikale nahm der ORF-Redakteur zwei Skins mit zu einer FP-Wahlveranstaltung.

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Etappensieg für den ORF im Verfahren um angebliche Wiederbetätigung bei Am Schauplatz. Laut Richterin Katharina Edelbacher hat die Staatsanwaltschaft kein Recht auf weiteres Videomaterial, sagt Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf STANDARD-Anfrage.

Die Richterin sieht das weitere Material durch das Redaktionsgeheimnis geschützt. Ihr Urteil ist nicht rechtskräftig:Die Staatsanwaltschaft legte laut Habitzl Beschwerde ein, "die Rechtsansicht der Richterin" sei"unrichtig" . Das Oberlandesgericht ist am Wort.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache brachte die Causa vor die Behörden: Für eine Schauplatz-Folge über junge Rechtsradikale nahm der ORF-Redakteur zwei Skins mit zu einer FP-Wahlveranstaltung. Strache gab Autogramme, wenig später rief er nach der Polizei: Er habe von einem der Skins "Heil Hitler" gehört, später wurde daraus "Sieg Heil" , beides nicht auf Band. Ein Skin interpretierte davor Straches Autogramm: "H-E Strache - Heilig Strache, Abkürzung" . Der Redakteur habe aufgefordert, "etwas Neonazistisches zu sagen", behauptete Strache.

Keine Bearbeitungsspuren

Dieses Band hat der ORF der Staatsanwaltschaft übergeben.Ein Gutachter sollte klären, ob es nachträglich manipuliert wurde. Er fand "nichts Außergewöhnliches" , sagte er dem STANDARD früher. Bei grober Prüfung entdeckte er keine Bearbeitungsspuren. Unterbrechungen führt er auf Stopps während der Aufnahme zurück. Zwei Minuten, bevor Strache nach der Polizei ruft, sind keine Stopps auf dem Material, zu sehen auf kundendienst.orf.at.

Die Staatsanwaltschaft verlangt weitere Bänder: Ein Skin habe am Tag vor dem FP-Dreh in einem Innenhof "Heil Hitler" oder "SiegHeil" in die Kamera gesagt.Keine Äußerung in der Öffentlichkeit, entschied die Richterin pro ORF.

Schauplatz-Chef Christian Schüller zeigte Strache wegen Verleumdung und Falschaussage an. Die Staatsanwaltschaft beantragte wie berichtet, seine Immunität aufzuheben. (fid, DER STANDARD; Printausgabe, 17.8.2010)