Die Regierung will die Maklerprovisionen kürzen, im Juni wurde ein entsprechender Entwurf des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht (wir berichteten).

Makler-Verbände steigen auf die Barrikaden. "Wir bereiten uns auf den Worst Case vor", erklärt der Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilientreuhänder (ÖVI), Anton Holzapfel. Überlegt werden Maßnahmen bis hin zur Verfassungsklage gegen die Maklerverordnung, "weil durch die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten um teilweise mehr als die Hälfte möglicherweise Grundrechte der Erwerbsfreiheit beschnitten werden", erklärt Holzapfel gegenüber derStandard.at.

Seine Stellungnahme zur Verordnung hat der ÖVI bereits Mitte Juli abgegeben, darin finden Holzapfel und ÖVI-Präsident Udo Weinberger recht drastische Worte. Die "einem Berufsverbot gleichkommenden Änderungen" der Maklerverordnung würden "die wirtschaftliche Grundlage vieler Unternehmen zu zerstören drohen", heißt es darin. Bisher gebe es aber "keinerlei Reaktion" aus dem Ministerium, ob die massiven Bedenken der Makler-Vertreter (auch der WKÖ-Fachverband läuft gegen die Verordnung Sturm, Anm.) in der endgültigen Verordnung in irgendeiner Form berücksichtigt werden.

Entwurf wird "finalisiert"

Wann die Neufassung kundgemacht und damit in Kraft gesetzt wird, ist noch nicht klar. Aus dem Wirtschaftsministerium ist zu hören, dass der Entwurf derzeit "finalisiert" werde. Mit einer Kundmachung ist demnach im Herbst zu rechnen.

Die Regierung will mit der Verordnung die Mieter "deutlich entlasten", weil Österreich im europäischen Vergleich "sehr hohe Maklerprovisionen" habe. Der Anteil der Provisionen an der Jahresmiete sei in Österreich etwa 1,7 mal so hoch wie in Deutschland und 13 mal so hoch wie in Schweden.

Von Mietervertretern wurde der Entwurf naturgemäß einhellig begrüßt, sieht er doch vor, dass die Provision, die ein Makler vom Mieter einer Wohnung verlangen darf, im Regelfall künftig auf zwei Bruttomonatsmieten beschränkt wird (bisher waren drei möglich). Für Mietverträge mit einer Dauer von maximal vier Jahren sieht der Entwurf nur noch eine Bruttomonatsmiete vor. (Martin Putschögl, derStandard.at, 18.8.2010)