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Wer um eine Fußfessel ansucht, muss einen Wohnsitz und einen Arbeitsplatz oder einen Therapieplatz vorweisen können. Auch Pensionisten müssen einer geregelten Beschäftigung nachgehen

Foto: APA/FRANK RUMPENHORST

Wien - Mit heutigem Mittwoch tritt der elektronisch überwachte Hausarrest in Kraft. U-Häftlinge und rechtskräftig abgeurteilte Straftäter, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von höchstens einem Jahr zu verbüßen haben, können ein Ansuchen für die elektronische Fußfessel einreichen. Das Justizministerium erwartet mit der Einführung eine deutliche Entlastung der Justizanstalten und des Justizbudgets.

Große Nachfrage

Justizministerin Bandion-Ortner ortet ein "großes Potenzial", da in Österreich jährlich etwa 2000 Menschen zu einer Haftstrafe von weniger als einem Jahr verurteilt werden. Bis zu 500 Personen pro Jahr sollen nach Berechnungen des Ministeriums zukünftig die Strafen statt im Gefängnis daheim absitzen. Die elektronische Fußfessel soll eine längere Untersuchungshaft verhindern oder bei Personen zum Einsatz kommen, die zu einer Haftstrafe von weniger als zwölf Monaten verurteilt wurden. "Wir wollen verhindern, dass sie ihren Beruf, ihre Wohnung oder die Familie verlieren", erläuterte die Justizministerin.

Entscheidung liegt bei Richter oder Strafanstalt

Bei der Entscheidung, wer eine Fußfessel bekommen kann, habe sie als Justizministerin kein Mitspracherecht, erklärte Claudia Bandion-Ortner. Über die Anwendung der Fußfessel entscheidet allein der zuständige Richter oder die Strafanstalt. Es wird aber immer eine Individualprüfung geben, so Bandion-Ortner. Wird ein Ansuchen abgelehnt, ist eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen.

Helmut Elsner beantragt Fußfessel

Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird die elektronische Fußfessel beantragen, teilte Elsners Verteidiger, Jürgen Stephan Mertens, am Mittwochnachmittag mit: "Der Antrag wird Ende dieser oder spätestens Anfang kommender Woche eingebracht." Ob er genehmigt wird, hat der zuständige Haftrichter im Wiener Straflandesgericht, Christian Böhm, zu entscheiden.  "Die Hoffnung war da, dass wir es ohne diese Fußfessel schaffen, ihn auf freien Fuß zu bekommen", sagte Mertens. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) habe jedoch entgegen aller Erwartungen die jüngste Haftbeschwerde verworfen und die Verlängerung der U-Haft angeordnet. "Gegen die völlig irreale Einschätzung einer angeblichen Fluchtgefahr wird eine Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde eingebracht", kündigte Mertens an.

Auer-Welsbach hat um Fußfessel angesucht

Der Chef der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW, Wolfgang Auer-Welsbach hat bereits vergangenen April eine Fußfessel beantragt. Ein weiterer möglicher Anwärter für die Fußfessel könnte der ehemalige Konsumchef Hermann Gerharter sein. Er wurde im Bawag-Prozess zu einen halben Jahr unbedingter Haft verurteilt

Familie muss einverstanden sein

Jedes Ansuchen soll jedoch genau geprüft werden, erklärte Alfred Steinacher, von der Vollzugsdirektion im Ö1-Morgenjournal.  Es sei dabei ein Schutzbedürfnis der Betroffenen aber auch der Gesellschaft zu beachten. Weiters muss geprüft werden, ob die Anwärter für die Fußfessel geeignet sind und ob ihre Familien einverstanden sind. Ein Wohnsitz, ein Arbeitsplatz oder Therapieplatz müssen vorhanden sein, erklärte Steinacher. Auch pensionierte Anwärter müssen eine geregelte Tagestruktur vorweisen. In der Praxis müssten sie etwa einen gemeinnützigen Job annehmen, um eine Beschäftigung für den ganzen Tag vorweisen zu können.

Häftling zahlt 22 Euro pro Tag für Fußfessel

Die Fußfessel könnte das Justizbudget deutlich entlasten, so Steinacher. "Die Kosten für die elektronische Überwachung liegen praktisch bei null, während ein Häftling im Gefängnis rund 100 Euro pro Tag kostet", erklärte Steinacher. Häftlinge, die es sich leisten können, müssen ihre elektronische Überwachung mit 22 Euro pro Tag selbst mitfinanzieren. (APA,red)