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Honsik verteidigt sich mit wirren Ausschweifungen.

 

Foto: REUTERS/Lisi Niesner

Wien - Die Fortsetzung des neuerlichen Prozesses gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik am Donnerstag hat mit großteils wirren Ausführungen des Angeklagten begonnen. Honsik ortete unter anderem mehrere "Irrtümer" in der Anklageschrift. So meinte er, er müsste wegen der Leugnung der Befreiung durch die Alliierten und nicht wegen der Leugnung der Gaskammern angeklagt sein. Zwischendurch kam er auf ermordete Ukrainer unter Stalin und seine Mutter zu sprechen. Die mehrmaligen Aufforderungen von Richter Andreas Böhm, zur Sache zu sprechen, zeigten keine Wirkung.

Dem Verteidiger Honsiks, der sich schon am ersten Verhandlungstag im Juli Schreiduelle mit dem Richter geliefert hatte, wurde heute zu Beginn wegen störenden Verhaltens das Wort entzogen. Im Verlauf der Verhandlung wurde es auch zwischen Honsik und dem Vorsitzenden immer lauter.

Honisk "schwadronierte"

Der Richter machte Honsik mehrmals darauf aufmerksam, dass er wegen Holocaust-Leugnung angeklagt sei und daher seine Ausführungen zu anderen Themen lassen solle. "Sie haben zu 95 Prozent nicht zum angeklagten Gegenstand gesprochen", so der Vorsitzende. Er wurde allerdings nicht erhört. Honsik "schwadronierte", wie der Richter sagte, immer wieder über "Verbrechen der Alliierten", Simon Wiesenthal und stellte ständig Rechnungen über angebliche Zahlen von Überlebenden und Toten im Zweiten Weltkrieg an. 

Honsik bestritt in der Verhandlung am Donnerstag einige der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, zweifelte allerdings die NS-Verbrechen an. Er habe "leise Zweifel an Ausmaß und Dimension", weil der industrielle Massenmord nicht ausreichend erforscht und nicht bewiesen sei.

Zu wenig Entschädigung

Honsik sprach lange über den verstorbenen Nazijäger Simon Wiesenthal und unterstellte diesem, möglicherweise auch gezweifelt zu haben. Der "Beleg" seiner Behauptungen: Wiesenthal habe eine zu niedrige Entschädigung für KZ-Häftlinge gefordert. Wenn jemand im Lager gewesen sei, könne er nicht nur eine Entschädigung von 5 Schillig oder 5 DM pro Tag verlangen, so Honsik.

Zum Ausdruck "angebliche Juden-Vergasung" in einem seiner Bücher, die Gegenstand der Anklage sind, meinte Honsik: Das Wort "angeblich" verwende man, wenn man etwas nicht weiß und sich nur auf Angaben anderer beziehe. Das habe aber nichts mit bestreiten zu tun. Er zitierte immer wieder Aussagen und Behauptungen vermeintlicher "Zeugen" und "Experten", die u.a. die Existenz des KZ Dachau als "nachträglich installierte Attrappe" bezeichnen oder Vergasungen im Westen bestreiten und meinen, die Häftlinge seien an Flecktyphus gestorben.

Auf die Frage, ob er der Meinung sei, dass die Amerikaner 1945 gekommen seien, um "die Demokratie in Deutschland" zu beseitigen, wie das in seinem Buch stehe, sagte Honsik: Dazu müsse man seine Definition von Demokratie kennen. Wenn etwas von der Mehrheit gutgeheißen werde, sei es demokratisch, meinte er sinngemäß. Die Lage im Dritten Reich sei aber nicht "ideal demokratisch" gewesen, weil die Gewaltentrennung verletzt worden sei. Dann setzte er noch nach: Die Amerikaner hätten die deutsche Gesellschaft "insgesamt verändern wollen". Die "Indianer-Mörder" seien "dahergekommen", um uns zu erklären, wie wir leben sollen.

Zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung

Der durch den Richter aus der Verhandlung ausgeschlossene Verteidiger Herbert Orlich sieht in seiner Verweisung die Verletzung eines Menschenrechts, da sich ein Angeklagter seinen Verteidiger frei aussuchen müssen könne. "Das Verfahren ist jetzt schon nichtig". Sobald sein Mandant auf kritische Stellen zu sprechen komme, würde ihm das Wort entzogen, so der Zweitverteidiger.

Honsiks Verteidiger hat wie schon am ersten Verhandlungstag zig neue Beweisanträge, unter anderem die "Einvernahme von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, Wien 1, Hofburg", gestellt. Ob das Verfahren deswegen wieder vertagt wird, ist noch nicht klar, da die Staatsanwältin die Abweisung aller Anträge beantragte. Das Gericht zog sich Donnerstagnachmittag zu einer kurzen Beratung darüber zurück.

(APA)