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Die europäische Kommission veröffentlichte nun den aktuellen Text zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Der Entwurf ist das Ergebnis der insgesamt elften Verhandlungsrunde in Tokio, nun gehe es nur noch um Feinheiten - heißt es seitens der Kommission.

Fast fertig

Neben den EU-Mitgliedsstaaten nahmen an den Verhandlungen rund um das Abkommen auch Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und USA teil. Verantwortliche der teilnehmenden Länder erklärten, dass die Gespräche weitgehend abgeschlossen seien. Man werde daran arbeiten eine "kleine Anzahl an ausstehenden Problemen" zu beseitigen um den Text "so schnell wie möglich" fertigstellen zu können.

ACTA soll als Ergänzung zu Abkommen mit der UNO-Welthandelsorganisation (WTO) und weiteren internationalen Regelungen, etwa bei der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, dienen.

Teilweiser Kompromiss

Zum Teil wurden die Anliegen von Bürgerrechtlern und Konsumentenschützern berücksichtigt, unter anderem bei der Haftung von Providern für bestimmte Inhalte. Wie verantwortliche Politiker auch in der Vergangenheit betonten, wird ACTA dazu führen, dass Staaten "gewerbsmäßige" Urheberrechtsverletzungen unter Strafe stellen. Eine genaue Definition dafür, wann es sich um Gewerbsmäßigkeit handelt gibt es allerdings nicht - was von ACTA-Gegnern in der Vergangenheit bereits oftmals kritisiert wurde.

Auf keinen Kompromiss möchten sich die Staaten bei der Bestrafung von Kopierschutzverletzungen einlassen. Die Nutzung von Programmen, welche primär der Entfernung von Kopierschutzmechanismen dienen, soll folglich unter Strafe gestellt werden. Einzelne Staaten können dahingehend allerdings Ausnahmeregelungen treffen.

Nicht verpflichtend

Nicht alle Bestimmungen des ACTA sind für ratifizierende Staaten auch zwingend. So wird etwa die Einführung von Mechanismen empfohlen, welche die Weiterleitung persönlicher Daten - von Urheberrechtsverletzern an Rechteinhaber - beschleunigen sollen.

Ebenfalls nicht zwingend soll die "Three Strikes"-Regelung sein, wie sie in Frankreich praktiziert wird. Danach können Internetprovider den Zugang sperren, wenn ein Nutzer nach zweimaliger Warnung noch immer Copyright-Verletzungen begeht. (pd)

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