Die Generalprokuratur ist - vereinfacht ausgedrückt - die ranghöchste Staatsanwaltschaft ohne Anklagefunktion. Sie ist dem Justizministerium direkt unterstellt und daher dem Obersten Gerichtshof nicht unter-, sondern beigeordnet. Als "Rechtswahrer" gibt die Generalprokuratur Stellungnahmen zu Urteilen ab, die dem OGH vorliegen. Außerdem kann sie gegen Urteile Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes erheben. Dabei können aber nur Fehler rechtlicher Natur, aber keine unrichtigen Tatsachenfeststellungen aufgegriffen werden. (frei, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.10.2010)