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Wer in ein Terrorcamp fährt - hier eine Ausbildungsstätte für militante Islamisten im pakistanischen Grenzland zu Afghanistan - soll künftig bis zu zehn Jahre Haft riskieren

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Dem Beschluss im Justizausschuss gingen Proteste, Diskussionen und der Verzicht auf weitere Paragrafen zur Terrorprävention voraus

Wien – Der vorläufige Endpunkt unter eine lange Diskussion wurde Dienstag im Justizausschuss gesetzt. SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ sagten Ja zum "strafrechtlichen Kompetenzpaket" – und damit auch zu einer neuen Bestimmung, die ab 2011 die "Ausbildung für terroristische Zwecke" laut Paragraf 278e mit bis zu zehn Jahren Haft sanktionieren soll.

Handhabe gegen Teilnehmer an Terrorcamps

Starkgemacht hatte sich dafür vor allem Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), die sich eine Handhabe gegen Teilnehmer an Terrorcamps verspricht: an militärischen Ausbildungslagern für Terroristen, die Anschläge planen, wie sie derzeit in Deutschland befürchtet werden. Auch aus Österreich würden Menschen in diese Camps fahren, unter anderem "Konvertiten zum Islam", sagte Fekter am Dienstag nach dem Ministerrat. Wie viele, wisse der Verfassungsschutz – der aber bisher keine Zahlen veröffentlicht hat.

Keine Zustimmung zum Kompetenzpaket kam im Ausschuss von den Grünen, konkret von Justizsprecher Albert Steinhauser. Nicht, weil er der Antiterrorcampbestimmung an sich ablehnend gegenüberstehe. Sondern, weil durch den Beschluss eine "politische Chance vertan" werde.

Dringender Reformbedarf

"Die neue Regelung ist eine von mehreren präventiven Gesetzen gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus, die alle unter Paragraf 278 StGB subsummiert sind. Eines Paragrafen, der dringend reformiert werden müsste. Das ist jetzt, nach dem Beschluss, in weitere Ferne gerückt", sagt Steinhauser. Tatsächlich steht derzeit vor allem Paragraf 278a in der Kritik, jene Antimafiabestimmung, wegen der sich am Landesgericht Wiener Neustadt 13 Tierschützer verantworten müssen. Es gebe Hinweise, dass der Paragraf dort "missbräuchlich angewendet" werde, meint der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk.

Furcht vor ähnlicher Fehlanwendung gegen Journalisten und NGOs hatte auch die Gesetzwerdung der Terrorcampbestimmmung begleitet. Ursprünglich war sie eine von vier Regelungen, die das Justizministerium als Terrorismuspräventionsgesetz vorschlug: Auch die "Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat" (§278f), die "Aufforderung zu terroristischen Straftaten" (§282a) und ein neuer Verhetzungsparagraf waren vorgesehen. Und wurden schrittweise zurückgezogen (siehe "Chronologie").

"Der lange Diskussionsprozess war nötig. Solche Paragrafen müssen besonders zielgenau sein", erklärt dies SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim – während Steinhauser einen "Erfolg der Proteste, vor allem von Journalistenseite" sieht. Nüchtern wiederum die Bilanz von FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer: "Das ursprüngliche Gesetz war einfach schlecht", sagt er. (bri, DER STANDARD Printausgabe 24.11.2010)