Geht es um Terrorismus, wird es juristisch immer heikel. Denn der "Krieg gegen den Terror" sorgt für immer schärfere Gesetze - die zulasten von Bürgerrechten gehen (Stichwort Vorratsdatenspeicherung) oder so schwammig formuliert sind, dass es reine Auslegungssache werden kann, wer eigentlich warum verfolgt wird.

Im Lichte der aktuellen Terrorwarnungen in Deutschland muss man den heimischen Gesetzgebern aber konzedieren, dass sie nicht in Panik verfallen sind, sondern am Ende eines - langen - Entscheidungsweges eine halbwegs vernünftige Lösung zustande gebracht haben. Die Gefahr, als Journalist, der Sicherheitslücken im Flugverkehr aufdeckt, plötzlich wegen "Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat" vor dem Richter zu stehen, ist weg.

Übriggeblieben ist die Strafandrohung für die Teilnahme an einem "Terrorcamp". Die Angst ist nicht unberechtigt - auch junge Österreicher zieht es nach Asien und Afrika, um dort Schießen und Sprengen zu lernen. Der generalpräventive Ansatz ist nachzuvollziehen.

Gespannt darf man allerdings auf die praktische Anwendung des Paragrafen sein. Denn ganz so klar ist die Definition eines Terrorcamps doch auch nicht. Und was passiert, wenn Anklagen lediglich auf den Auskünften ausländischer Geheimdienstler basieren, die ein heimischer Polizist also nur vom Hörensagen wiedergibt, ist ebenso offen. Die heiklen juristischen Fragen stehen also noch bevor.
(Michael Möseneder, DER STANDARD Printausgabe 24.11.2010)