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Nächster Schritt im Streit Sony vs. PS3-Hacker George Hotz: Provider Bluehost, Twitter, YouTube und Blogger.com sollen Daten von Usern herausgeben, die Zugriff auf die Seiten und Accounts des 21-Jährigen hatten.

Foto: Reuters

Nachdem die Computer des PS3-Hackers George "Geohot" Hotz beschlagnahmt wurden, hat Sony nun auch die Herausgabe der Daten jener User erwirkt, welche die Website des 21-Jährigen besucht haben. Laut Wired muss der Provider Bluehost die IP-Adressen aller Nutzer herausgeben, die die Seite seit Jänner 2009 aufgerufen und Dateien heruntergeladen haben.

Zugriffsinformationen von geohot.com

Die gerichtliche Vorladung weise den Provider an, unter anderem Dokumente mit Server- und IP-Logs, Account-Informationen und Aufzeichnungen über Zugriffe auszuhändigen. Außerdem werde vom Provider die Herausgabe "sonstiger Informationen zur Identifizierung von Personen oder Computer" verlangt, die auf die Seite www.geohot.com inklusive geohot.com/jailbreak.zip Zugriff hatten und Dateien heruntergeladen haben.

Herausgabe von YouTube-Daten

Der Richter habe auch die Datenherausgabe von Georg Hotz' Blog geohotps3.blogspot.com und seines Twitter-Accounts angeordnet. Darüber hinaus werde YouTube aufgefordert, die Daten aller User herauszugeben, welche das Video "Jailbroken PS3 3.55 with Homebrew" über den Account des US-Amerikaners angesehen und es kommentiert haben.

Informationen über Verbreitung

Mithilfe dieser Daten wolle Sony einerseits an Informationen über die Verbreitung des Jailbreaks gelangen. Andererseits soll damit festgestellt werden, ob der Prozess gegen Hotz in seinem Heimatstaat New Jersey oder in San Francisco stattfinden soll, wie Sony bevorzugen würde. Im April soll in einer Anhörung erörtert werden, wo der Fall verhandelt wird.

Kritik

Corynne McSherry von der Electronic Frontier Foundation kritisiert die Anordnungen in einem Brief an das zuständige Gericht als unangemessen und viel zu weit gefasst. Die Vorladungen hätten Auswirkungen auf die Interessen Dritter, die mit dem Fall gar nichts zu tun hätten.

Verstoß gegen DMCA

Hotz wird vorgeworfen mit der Veröffentlichung des PS3-Root-Keys und Tools, die es ermöglichen nicht von Sony lizenzierte Software auf der Konsole abzuspielen, gegen den Digital Millennium Copyright Act verstoßen zu haben. Der DMCA untersagt die Verbreitung von Programmen, mit denen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden können. (red) 

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