Genf - In zukünftigen Influenza-Pandemie-Fällen - aber auch jedes Jahr bezüglich der saisonalen Influenza - soll die internationale Staatengemeinschaft in Zukunft reibungsloser als zuletzt bei Vogel- und Schweinegrippe (A/H5N1 bzw. A/H1N1) zusammenarbeiten. Das ist das Ziel einer von einer Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am Wochenende ausgehandelten Rahmenvereinbarung, die Regeln für den Austausch von Virusproben, Gendaten und dergleichen vorsieht.

Benachteiligte Entwicklungsländer

Das Problem hatte sich schon vor einigen Jahren mit der Vogelgrippe ergeben: Die Frage war, unter welchen Bedingungen - zum Teil auch unter welchen Auswirkungen auf das Patentrecht - Virusproben in die international tätigen Labors zur Analyse, zur Entwicklung von Tests und Impfstoffen gelangen. Entwicklungsländer waren hier benachteiligt, insbesondere beim Zugang zu Vakzinen, antiviralen Substanzen und Diagnostika. Der Rahmenplan soll nun einerseits Aufbringung und Verteilung von Virusproben regeln, andererseits die Bereitstellung von Diagnostika, Medikamenten und Impfstoffen über das Netzwerk der WHO gewährleisten, hieß es in einer Aussendung der WHO.

So sollen Aufbringer und Empfänger von Virusmaterial die WHO über das Versenden informieren. Weder Aufbringer noch Empfänger sollen Patentrechte anstreben. Umgekehrt sollen Labors und Benutzer in den entwickelten Staaten ihre Partner in den Entwicklungsländern an den Arbeiten beteiligen. In Sachen Vogelgrippe (A/H5N1) soll ein Vorrat von 150 Millionen Dosen an Vakzine angelegt werden. Die Rahmenvereinbarung bedarf noch der Genehmigung durch die WHO-Generalversammlung, die im Mai dieses Jahres stattfinden wird. In der Organisation sind 193 Staaten vertreten. (APA)