Klagenfurt - Die FPK in Ebenthal bei Klagenfurt hat noch für Montagabend eine Vorstandssitzung einberufen, bei der über die "Blut und Ehre"-Tätowierung ihres Gemeinderats Gerry Leitmann diskutiert wird. Das erklärte Vizebürgermeister und Ortsparteichef Christian Kau am Montag.

Vizebürgermeister will nichts präjudizieren

Welche Konsequenzen es geben würde, wollte er vor der Sitzung nicht sagen, er wolle nichts präjudizieren. In den vergangenen Monaten hatten mehrere FPK-Kommunalpolitiker mit seit der NS-Zeit in Verruf geratenen Formulierungen Schlagzeilen gemacht.

Man müsse über eine mögliche strafrechtliche Relevanz der Tätowierung reden, so Kau. "Unabhängig davon gibt es aber auch einen moralischen Aspekt." Ob er Leitmann zum Rücktritt auffordern werde, wollte der FPK-Politiker nicht sagen.

"Ein deutsches Land"

Mit Postings im Internet hatten binnen kurzem zwei FPK-Kommunalpolitiker bereits für Wirbel gesorgt. Ein 21-jähriger Ersatzgemeinderat aus Ferlach schrieb im November: "Man darf sich nicht damit begnügen, dass Kärnten frei und ungeliebt bleibt. Dieses Land wird nur dann frei sein, wenn es ein deutsches Land sein wird."

Einige Wochen davor war bekanntgeworden, dass ein Ersatzgemeinderat der FPK in der Oberkärntner Gemeinde Seeboden bei einer Integrationsdebatte im Web geschrieben hatte, dass "ein gewisses Institut in Oberösterreich wieder geöffnet" werden sollte, offenbar meinte er damit das Konzentrationslager Mauthausen.

Und im Jänner dieses Jahres löste die Verwendung des Begriffs "Blockwart" durch den FPK-Parteichef von St. Veit an der Glan, Herwig Kampl, politische Aufregung aus. In einem FPK-Infoblatt hatte der freiheitliche Politiker Funktionäre der SPÖ als "sozialistische Blockwarte" bezeichnet.

Tätowierung könnte Verbotsgesetz verletzen

Eine "Blut und Ehre"-Tätowierung könnte jedenfalls gegen das Verbotsgesetz verstoßen, sagte Wolfgang Moringer, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Strafrecht des österreichischen Rechtsanwaltskammertages, auf Anfrage der APA. Dem Tattoo-Träger Leitmann müsste allerdings der Vorsatz zur Wiederbetätigung nachgewiesen werden. (APA)