Wien - Bei Berichten zu "Kellerleichen" unter einem Wiener Eissalon brach "Heute" das Mediengesetz, entschied das Straflandesgericht Wien. In Artikeln wurden Gebot der Unschuldsvermutung, Anonymität und höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt. Der AHVV-Verlag wurde zu 6000 Euro Entschädigung verurteilt. (prie, DER STANDARD; Printausgabe, 20.10.2011)