Die geplante ORF-Gebührenerhöhung von sieben Prozent wird nicht jedes Bundesland in gleichem Ausmaß treffen. Nicht überall wird nämlich automatisch auch die Landesabgabe steigen. Die Landesabgabe ist einer jener Bestandteile der ORF-Gebühren, die zwar von der Gebühren Info Service (GIS) für den ORF eingehoben werden, aber nicht dem Öffentlich-Rechtlichen zugutekommen. Dieser Teil ist lediglich in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Tirol und der Steiermark an die Höhe der Rundfunkgebühr gekoppelt und dürfte entsprechend erhöht werden.

Beim ORF selbst landet das Fernsehentgelt, das seit der jüngsten Gebührenerhöhung im Juni 2008 bei 15,10 Euro (künftig 16,16 Euro) liegt - und zwar in allen Bundesländern. Weiters setzen sich die ORF-Gebühren aus der Radio- und Fernsehgebühr (gehen ans Finanzministerium), dem Kunstförderungsbeitrag (wird zwischen Land und Bund aufgeteilt) und eben der Landesabgabe zusammen. Die Höhe der Landesabgabe ist je nach Bundesland unterschiedlich. Vorarlberg und Oberösterreich verzichten ganz darauf, in Kärnten und Salzburg handelt es sich um einen fixen Betrag, und in Wien, Niederösterreich, Tirol sowie in der Steiermark wird die Landesabgabe prozentuell an der Rundfunkgebühr bemessen.

Nachdem die Landesabgabe variiert, liegt der Betrag, den ein Haushalt aktuell für Radio und Fernsehen in Österreich zahlen muss, zwischen 18,61 (in Vorarlberg und Oberösterreich) und 23,71 Euro (in Kärnten und der Steiermark). Die Formulierungen in den jeweiligen Landesgesetzen über die Zweckwidmung reichen dabei von "kulturelle Aufwendungen" über die Sportförderung bis hin zur Altstadterhaltung. (APA)